Umsatzsteuer auch auf Konzerte
Lesezeit: < 1 MinuteDas bloße Abspielen eines Tonträgers ist dagegen kein Konzert und wird mit 16% Umsatzsteuer belegt.
Wird jedoch bestehende Musik verfremdet, dann können Plattenteller, Mischpulte und CD-Player Instrumente sein und somit kann eine Techno-Veranstaltung als Konzert angesehen werden, das dem ermäßigten Steuersatz von 7% unterliegt (BFH, Urteil Az. V R 50/04 vom 18.08.2005).
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