Umgangsformen und Benimmregeln: Was ist erlaubt – was nicht?

"Das tut man nicht", ist ein beliebter Spruch. Doch sind die Benimmregeln wirklich so eindeutig? Im Folgenden präsentieren wir Ihnen vermeintliche Benimmregeln, die immer wieder für Irrtümer sorgen und Verwirrung stiften.

Falsch: Man darf niemals mit Mineralwasser anstoßen und zuprosten
Stimmt nicht. Die Regel, dass nur mit Wein oder Sekt angestoßen oder zugeprostet werden darf, gilt schon lange nicht mehr. Heute gilt: Bei einem feinen Bankett wird zugeprostet – auch mit Mineralwasser! Bei informellen Anlässen oder Feiern, dürfen Sie – mit welchem Getränk auch immer – anstoßen.

Falsch: Man wünscht nicht "Gesundheit"
Bei offiziellen Anlässen, während Besprechungen und bei Vorträgen, wirkt es störend, wenn Sie "Gesundheit" wünschen. Die Benimmregeln erlauben dies jedoch in informellen Situationen.

Falsch: Man sagt nicht mehr "Guten Appetit"
Es gibt keine Benimmregel, die es verbietet sich gegenseitig auf ein schönes Essen einzustimmen. Als Gast auf einem Bankett oder im Restaurant sollten Sie es allerdings dem Einladenden überlassen, allen einen "Guten Appetit" zu wünschen

Falsch: Kartoffeln und Salat darf man nicht schneiden
Grund für diese veraltete Benimmregel war, dass das Besteck leicht schwarz anlief, wenn es mit Säuren, z. B. in Form von Sauce –  in Kontakt gekommen ist. Dem heutigen "modernen" Besteck macht das nichts mehr aus. Deshalb gilt: Messer und Gabel können immer dann benutzt werden, wenn sie eingedeckt werden. Das gilt insbesondere bei großen Salatblättern und Kartoffeln.