Reihenweise outet sich die etablierte Branche dieser als sehr sicher, wenn auch unflexibel geltenden Anlage für die Altersvorsorge. Im Dezember 2012 hat auch Marktführer Allianz für 2013 die laufende "Überschussbeteiligung von 4,0 auf 3,6 Prozent abgesenkt (Frankfurter Neue Presse, 6.12.2012). In etwa dieser Range bewegt sich auch der Rest der Branche, manche Gesellschaften etwas mehr, manche etwas weniger.
Dies alles ist aber auf folgenden Gründen von Bedeutung. Denn viele der ca. 90 Millionen Lebensversicherungsverträgen hat ja noch eine Garantieverzinsung aus den 90er-Jahren dokumentiert und zugesprochen. In guten Zeiten folgten vor der Jahrtausendwende bei einigen gut wirtschaftenden Gesellschaften mit niedrigen Kosten und geschicktem Anlagemanagement fast zweistellige Überschusszuteilungen.
Davon ist man heute weit entfernt. Wie bekannt, muss die Assekuranz ja schon seit gut 2 Jahren nur mehr einen Minimalrechnungszins von 1,75 Prozent bereitstellen, zu Beginn dieser Umstellung sagten einige Versicherer noch Überschusserwartungen mit einer vier oder gar einer fünf vor dem Komma ab. Viele müssen jetzt aber – ähnlich wie der Marktführer – nun mit einer drei vorne kalkulieren.
Wo soll das allmählich enden? Angenommen, die EZB senkt den Leitzins noch weiter ab auf 1,75 Prozent und zehnjährige Bundesanleihen werfen nicht einmal mehr 1,5 Prozent ab, wie soll denn die Assekuranz dauerhaft Renditen deutlich über Marktniveau bzw. der Inflationsrate erreichen? Das steht in den Sternen.
Die nächste Krux ist aber, dass eine Verschiebung von Versicherten, die
eben zwischen 1994 und 2000 mit einem hohen Garantiezins abgeschlossen
haben und den übrigen Versicherungsnehmern, die man da nur als
Renditegewinner "zweiter Klasse" bezeichnen kann (so Frankfurter Neue
Presse, s. oben), stattgefunden hat.
Höhe des Sparanteils der geleisteten Prämien beeinflusst Höhe der Überschussbeteiligung
Irgendeiner dieser Gruppe – vielleicht aber auch beide – werden dann bei Ablauf der Verträge die Gelackmeierten sein. Es gibt dann noch einen letzten Umstand, der die Höhe der Überschussbeteiligung vehement beeinflusst: Höhe des Sparanteils der geleisteten Prämien.
Es nutzt ja nichts, wenn eine Gesellschaft sich brüstet, einen noch hohen Wert mit einer Vier vor dem Komma zuzusagen, wenn davon nur ein Bruchteil X in die effektiven Spareinlagen fließt. Es gibt Versicherer, die nur knapp über die Hälfte des Beitrags dem zuführen – und interne laufende Kosten, Anteil für Abschlussprovisionen und Risikoschutz die Rendite im wahrsten Sinne des Wortes zerfließen lässt?
Gemäß der gültigen Deckungsrückstellungsverordnung sind nur maximal vier Prozent der Prämien zulässig, wer weiß aber, ob in Echtheit der Anteil nicht wesentlich höher war, den sich die Assekuranz gerade in guten Zeiten genommen hat?
Da man den tatsächlichen Anteil nie wird genau nachkalkulieren können – auch nicht seit der VVG-Reform zum 1.1. bzw. 1.7.2008, bleibt die Höhe des tatsächlich in Abzug zu bringenden Anteils der Prämie auch weiterhin ein nebulöses Rechenexempel, an dem sich auch Aktuare schon die Zähne ausgebissen haben (und die Assekuranz nicht verpflichtet ist, alle diese im Detail offenzulegen).
Und dann droht ja noch, dass den Kunden bei der Auskehrung und Ausweisung von Bewertungsreserven auch ein Schlag ins Gesicht trifft; Gott sei Dank ist zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Artikels im Deutschen Bundesrat noch nicht das letzte Wort gesprochen.
Ein bisschen Hoffnung macht ja die Kursrally der letzten Wochen gerade der die inländische Börse betreffende Entwicklung, aber ob das ausreicht, langfristig den Zins- und Kapitalmarkt hochzuziehen? Wohl kaum. Man kann nur zu drei Dingen hinschauen: Genau prüfen und vergleichen, misstrauisch sein und die Entwicklung der eigenen Lebens- bzw Rentenversicherungspolice stetig beobachten.