Übernimmt die Krankenkasse Akupunktur-Leistungen?

Akupunktur ist als Ergänzung zur Schulmedizin immer anerkannter und Sie fragen sich bestimmt: Übernimmt meine Krankenkasse die Akupunktur-Leistungen? Die Antwort lautet: Jein! Lesen Sie mehr in unserem Artikel!

Zahlen die gesetzlichen Krankenkassen Akupunktur?

Seit dem 01. Januar 2007 ist Akupunktur bereits als Therapie gegen chronische Rücken- und Knieschmerzen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Die Grundlage des GBA-Beschlusses sind zwei Modellprojekte, die die Wirksamkeit von Akupunktur bei Rücken-, Knie- und Kopfschmerzen untersucht haben. Gerade bei chronischen Schmerzen in der Lendenwirbelsäule oder bei Kniegelenksarthrose muss sich der Versicherte keine Sorgen um die Übernahme der Kosten der Akupunktur durch die Krankenkasse machen.

Die Behandlung von Kopfschmerzen wurde aber nicht in den Leistungskatalog mit aufgenommen, da kein Vorteil gegenüber der herkömmlichen Standardtherapie festgestellt werden konnte. Alle anderen Akupunkturbehandlungen sind ebenfalls nicht in den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen enthalten und müssen selbst bezahlt werden.

Wie sieht es bei den privaten Krankenkassen mit der Übernahme der Kosten für Akupunktur-Leistungen aus?

Private Krankenversicherungen, Beihilfen und die Postbeamtenkrankenkasse übernehmen die Kosten der Akupunktur zur Behandlung von Schmerzen im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte. Je nach Einzelfallentscheidung werden die Kosten meist auch noch für weitere Diagnosen übernommen. Auch Heilpraktikerleistungen können je nach Vertrag ersetzt werden.

Auch die notwendigen Qualifikationen sollen diesem Beschluss angepasst sein. So wird neben der ärztlichen Zusatzbezeichnung „Akupunktur“ der Nachweis der 80-stündigen Kurse „Spezielle Schmerztherapie“ und „Psychosomatische Grundversorgung“ vorausgesetzt. Ohne diese Nachweise dürfen Ärzte bei Patienten keine Akupunktur durchführen und abrechnen.

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