Überblick für Kraftfahrzeughalter über gesetzliche Änderungen 2010

Nicht nur in steuerlicher Hinsicht (siehe hier) ändert sich einiges im Jahr 2010, sondern auch für Kraftfahrzeughalter. Die wichtigsten gesetzlichen Änderungen 2010 können Sie hier nachlesen.

1. Gesetzliche Änderung 2010 für Kraftfahrzeughalter: Abgasuntersuchung
Mit dem 01. Januar 2010 wird die bisherige AU-Plakette nicht mehr ausgegeben und ist auch nicht mehr notwendig. Die Plakette wird bei der nächsten Hauptuntersuchung (HU) entfernt und auf Wunsch mit einem weißen Aufkleber verdeckt, um eine mögliche Beschädigung am vorderen Kennzeichen zu vermeiden. Die HU-Plakette am hinteren Kennzeichen signalisiert dann, dass sowohl Haupt- wie auch Abgasuntersuchung erfolgreich bestanden wurde.

2. Gesetzliche Änderung 2010 für Kraftfahrzeughalter: Auslandsknöllchen
Voraussichtlich ab dem 01.10.2010 sollen alle EU-Bußgelder ab 70 € auch in Deutschland vollstreckt werden können. Bisher war dies nur bei einzelnen Länder wie Österreich möglich. Wichtig: je nach Land können von der neuen Reglung auch Strafzettel betroffen sein, die bis zu zwei Jahre alt sind.

3. Gesetzliche Änderung 2010 für Kraftfahrzeughalter: Autokauf
Nach der Abwrackprämie und der damit für 2010 zu erwartenden Absatzflaute ist verstärkt mit Rabatten und Sonderaktionen der Hersteller und Verkäufer zu rechnen. Positiv auch: Mit Inkrafttreten einer neuen Verbraucherkreditrichtlinie ab 11.06.2010 müssen die Autohersteller und –händler bei ihren Finanzierungsmodellen schon in der Werbung mit transparenten Angaben zum effektiven Jahreszins aufwarten. Damit entfallen (endlich) die Lockangebote, die sich später als teurer herausstellten.

4. Gesetzliche Änderung 2010 für Kraftfahrzeughalter: Begleitetes Fahren
Im Rahmen eines Modellversuches konnten bisher Jugendliche ab 17 Jahre in Begleitung eines Erwachsenen ein Auto fahren. Im Laufe des neuen Jahres müssen die Länder und der Bund entscheiden, ob aus diesem Versuch eine dauerhafte Gesetzesänderung wird. Die Zeichen dafür stehen auf Grün, da die bisherigen Erfahrungen mit dem begleiteten Fahren durchweg positiv waren.

5. Gesetzliche Änderung 2010 für Kraftfahrzeughalter: Betriebserlaubnis
Neu im Bußgeldkatalog: der Tatbestand "Trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb gesetzt“. Damit folgt Deutschland einer europarechtlichen Vorschrift. Nimmt dann jemand einen Pkw in Betrieb, der keine Betriebserlaubnis mehr hat, muss er in der Regel mit einem Bußgeld von 90 € rechnen. Handelt es sich um einen LKW oder gar einen Bus, müssen 180 bzw. 270 € bezahlt werden. Fahrzeughalter, die den Verstoß zugelassen haben, müssen weitere 135 € zahlen.

6. Gesetzliche Änderung 2010 für Kraftfahrzeughalter: Onlinezulassung
In einzelnen Bundesländern wird probeweise die Zulassung eines Kraftfahrzeuges per Internet zugelassen. Dies betrifft unter anderem Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Damit ist ein zeit- und nervenaufreibender Besuch beim örtlichen Zulassungsamt nicht mehr notwendig. Nach erfolgreicher Pilotphase sollen auch die anderen Bundesländer die Onlinezulassung einführen.