Finanzen Praxistipps

Teilfinanzierungen von Krediten sind steuerlich absetzbar

Bei Wertpapierkauf auf Kredit sind auch Teilfinanzierungen steuerlich vollständig absetzbar. Das hat das Finanzgericht Niedersachsen jetzt nochmals ausdrücklich klargestellt (Az. 13 K 66/96).

Teilfinanzierungen von Krediten sind steuerlich absetzbar

Der Fall: Ein Anleger kauft 5,5%ige Bundesanleihen zum Nominalwert von 90.000 Euro. Der Kurswert beträgt 79.000 Euro. Da seine Eigenmittel begrenzt sind, nimmt der Anleger einen Bankkredit von 50.000 Euro auf. Der Zinssatz: 9,75 %. Der Kredit ist mit einer Summe bei Fälligkeit der Bundesanleihen zu tilgen. Ordnungsgemäß erklärt der Anleger dem Finanzamt seine Anleihen-Zinseinnahmen in Höhe von 4.950 Euro.

Zugleich zieht er hiervon die vollen Schuldzinsen von 4.875 Euro für den Bankkredit ab. Die Konsequenz: Er muss nur den Überschuss von 75 Euro versteuern. Das Finanzamt aber wollte den Erwerbsvorgang aufteilen, um auf diese Weise beim größeren finanzierten Anteil die Überschusserzielungsabsicht zu widerlegen. Dem ist das Finanzgericht nicht gefolgt. Das Finanzamt hat Revision eingelegt (BFH Az. VIII R 43/01).

Hinweis Bleibt der Bundesfinanzhof bei seiner bisherigen Rechtsprechung, dürfte der Anleger Recht behalten. Danach ist allein entscheidend, ob Wertpapiere in einem einheitlichen Erwerbsvorgang gekauft werden. Ergibt die Gesamtbetrachtung einen Überschuss, sind Schuldzinsen in voller Höhe zu berücksichtigen. Es kommt allein darauf an, dass ein Überschuss belegt wird, sei er auch noch so bescheiden.

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