Streit mit dem Arzt – und dann?
Die eindeutige Antwort lautet: Nein. Ohne einen wirklich triftigen Grund darf ein Arzt es nicht ablehnen, einen Patienten zu behandeln. In Deutschland hat jeder Arzt eine grundsätzliche Behandlungspflicht, die gilt, ohne dass Person oder Umstände eine Rolle spielen.
Wenn ein Patient die vom Mediziner verordneten Maßnahmen gern ausführlich und in einfachen Worten erklärt haben möchte, darf der Arzt es nicht plötzlich ablehnen zu behandeln, weil der Patient „schwierig“ ist.
Aber auch von der Behandlungspflicht gibt es Ausnahmen. Eine ist beispielsweise immer dann gegeben, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten grundsätzlich gestört ist. Eine hitzige, aber immer sachliche Auseinandersetzung über eine bestimmte Therapie oder Ähnliches ist noch keine solche Ausnahme.
Völlig anders sieht die Situation aus, wenn der Patient seinen Arzt angreifen oder wüst beschimpfen oder etwas aus der Praxis entwenden würde.
Bildnachweis: Pormezz / stock.adobe.com
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