Stil: Reklamationen im Restaurant

Haben Sie als Gast berechtigte Beschwerden über schlechtes Essen, sollten Sie diese aussprechen. Aber: Reklamieren Sie freundlich. Bedenken Sie, dass die Beschwerde häufig die Person trifft, die sie gewiss nicht verursacht hat: die Bedienung.
Es nicht nur unhöflich, sondern auch sachlich falsch, wenn jemand einen Ober anfaucht: "Was fällt Ihnen ein, mir eine solche Schuhsohle zu bringen? Ich hatte mein Steak medium bestellt. Haben Sie nicht richtig zugehört?"

Selbstverständlich müssen Sie als Gast an keiner missratenen Speise würgen. Ein Satz wie "Bitte reklamieren Sie in der Küche für mich das Steak. Es ist total durchgebraten, und Sie erinnern sich bestimmt, dass ich es medium bestellt hatte" wird bei jeder Servicekraft auf Gehör stoßen.

Ein freundlicher Zusatz wie "Ich weiß, dass Sie nichts dafür können, aber würden Sie bitte…" zeigt, dass Sie die Situation richtig erfasst haben: Die Bedienung ist aus dem Schneider und wird Ihnen wohlgesonnen sein.

Ein Beispiel für eine gelungene Reklamation nennt Ihnen Agnes Jarosch, Chefredakteurin von "Der große Knigge": „Als Gastgeberin in einem mir unbekannten Restaurant hatte ich für mich und einen meiner Gäste ein Fischgericht "Zopf von Salm- und Zanderfilet an…" bestellt. Als es serviert wurde, duftete es köstlich. Doch beim ersten Einsatz des Fischmessers stellte sich heraus: Das geflochtene Filet war innen roh. Mein Gast, der das gleiche erlebte, schaute mich zweifelnd an. Beide waren wir nicht sicher, ob der rohe Fisch, vielleicht nach asiatischem Vorbild, absichtlich so serviert worden war. Daher Begann ich meine Reklamation mit den Worten: "Bitte schauen Sie sich einmal das Innenleben dieses Zopfes an. Ist es eine Spezialität Ihrer Küche, dass er roh serviert wird?" Wir bekamen unter vielen Entschuldigungen sofort Ersatz. Als Trostpflaster für die Wartezeit gab’s ein Glas Champagner gratis für jeden Gast am Tisch! Das Beispiel zeigt: Gute Restaurants sind bei berechtigten Beschwerden um rasche Abhilfe bemüht. Als Grundregel sollte der Gast allerdings sofort nach dem ersten Schluck oder Bissen – höflich auf den Fehler hinweisen.“

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