Steuervorteile bei Vereinstätigkeit

Zahlreiche Bundesbürger sind in gemeinnützigen Vereinen oder anderen gemeinnützigen Organisationen tätig. Fraglich ist, wie dies steuerlich einzuordnen ist. Das Ziel: Neben der gemeinnützigen Tätigkeit auch noch einen Steuervorteil einstreichen.

Steuern und Verein: Ehrenamtsfreibetrag

Wer im Rahmen einer nebenberuflichen Tätigkeit für eine gemeinnützige Organisation oder einen gemeinnützigen Verein eine Vergütung oder auch nur eine Aufwandsentschädigung erhält, kann im Gegenzug den so genannten Ehrenamtsfreibetrag einstreichen. Dies bedeutet die Vergütungs- bzw. die Aufwandsentschädigungen bleibt bis zu 500 € im Jahr vollkommen steuerfrei.

Freibetrag ohne Zahlung des Vereins

Unter dem Aktenzeichen VIII B 202/11 hat der Bundesfinanzhof aktuell
die Frage geklärt, ob ein entsprechender Ehrenamtsfreibetrag
steuermindernd berücksichtigt werden darf, wenn ein Steuerpflichtiger
zwar für einen gemeinnützigen Verein arbeitet, dafür aber weder eine
Vergütung noch eine Aufwandsentschädigung erhält, die Arbeit also
vollkommen unentgeltlich stattfindet.

Wie nicht anders zu erwarten, versagte der Bundesfinanzhof dann eine
steuermindernde Verrechnung des Ehrenamtsfreibetrag, weil insoweit der
Freibetrag nur zum Tragen kommt, wenn auch tatsächlich entsprechende
Einnahmen vorhanden sind.

Häufig ist es jedoch so, dass der Verein schlicht zu arm ist, um
entsprechende Aufwandsentschädigungen oder Vergütungen an seinen
ehrenamtlichen Mitarbeiter zu zahlen. Dennoch müssen diese nicht
unbedingt auf einer Steuersparmöglichkeiten verzichten.

Spendenbescheinigung ausstellen lassen

Wer als ehrenamtlicher Mitarbeiter in einem gemeinnützigen Verein aufgrund der Satzung des Vereins, eines Tätigkeitsvertrages, einer sonstigen entsprechenden Vereinbarung oder eines Vorstandsbeschlusses einen Rechtsanspruch auf Zahlung einer Vergütung bzw. einer Aufwandsentschädigung hat, kann auf die Zahlung verzichten und sich anstelle dessen eine Spendenbescheinigung des gemeinnützigen Vereins aufstellen lassen.

Diese Spendenbescheinigung kann dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe steuermindernd berücksichtigt werden. Unter dem Strich führt dies dazu, dass der gemeinnützige Verein keine Zahlung leisten muss und die Mitarbeiter des Vereins dennoch eine Steuervergünstigung einstreichen können. Quasi ein Win-Win-Modell.