Steuern bei der Rente sparen
Lesezeit: < 1 MinuteGrundsätzlich sind aber bei Rentnern (wie bei jedem anderen auch) Einkünfte ab 2010 immer bis zu 8.004 Euro steuerfrei (für Verheiratete verdoppelt sich der Satz auf 16.008 Euro). Gleichzeitig können die Krankenversicherungsbeiträge im Rahmen der Grundversorgung steuerlich voll abgesetzt werden.
Der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 bzw. 72 Euro vermindert das zu versteuernde Einkommen zusätzlich, sodass bei einer gesetzlichen Rente von rund 1.300 Euro und einem Krankenkassenbeitrag mit Pflegeversicherung von 130 Euro kein Cent Steuern gezahlt werden muss, wenn es sonst keine Einkünfte gibt, die das zu versteuernde Einkommen erhöhen.
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