Steueränderungen 2010: Von Kindergeld bis Lohnsteuer
Nicht alle Ehre gebührt jedoch nur der neuen Bundesregierung: einige der Steuererleichterungen, die nun in Kraft treten, wurden noch von der alten Bundesregierung auf den Weg gebracht.
Die im Folgenden genannten Änderungen sind noch nicht rechtgültig, teilweise steht noch die Zustimmung des Bundesrates aus. Insofern ist durchaus noch mit Änderungen der derzeitigen Pläne zu rechnen.
Steueränderungen 2010: Kindergeld
Das Kindergeld wird erneut erhöht, im Jahr 2010 um 20 €. Nach derzeitigen Informationen profitieren ausgerechnet die ärmsten Kinder nicht davon: das erhöhte Kindergeld wird auf Grundsicherungsleistungen wie das ALG II in voller Höhe angerechnet.
Die folgende Tabelle veranschaulicht die Entwicklung des Kindergeldes (in €):
|
bis 1998 |
2001 |
2008 |
2009 |
2010 |
1. und 2. Kind je |
112,84 |
138,07 |
154,00 |
164,00 |
184,00 |
3. Kind |
153,39 |
153,39 |
154,00 |
170,00 |
190,00 |
ab dem 4. Kind je |
178,98 |
178,98 |
179,00 |
195,00 |
215,00 |
Steueränderungen 2010: Kinderfreibeträge
Auch die Kinderfreibeträge werden erhöht und auch diese Erhöhung macht sich ausgerechnet für die Geringverdiener (also auch denjenigen, die am meisten unter der Ausgabenlast zu leiden haben) nicht bemerkbar, denn die Freibeträge greifen erst ab einem zu versteuernden Elterneinkommen ab 60.000 € (Alleinerziehende: 30.000 €).
Der Freibetrag selbst steigt von bisher 6.024 € auf 7.008 €. Hierzu wird der Kinderfreibetrag von 1.932 € auf 2.244 € und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von 1.080 € auf 1.260 € Euro pro Elternteil erhöht.
Steueränderungen 2010: Erbschaftssteuertarife
Insbesondere für Geschwister und Kinder von Geschwistern, also Zuwendungen von Bruder, Schwester, Onkel oder Tante, sinken die Steuerbelastungen in der Steuerklasse II durch einen neuen Steuertarif, der zwischen 15 bis maximal 43 Prozent liegen wird. Dies ist eine drastische Steuerentlastung gegenüber 2009, wo der Steuertarif zwischen 30 und 50 Prozent lag.
Praktisch bedeutet der neue Tarif, dass unentgeltliche Schenkungen an den oben genannten Personenkreis bei beispielsweise 50.000 € Schenkungswert „nur“ noch 4.500 € Erbschafts- oder Schenkungssteuer kostet. Bisher waren es 9.000 €.
Die folgende Tabelle veranschaulicht die aktuelle Entwicklung:
Vermögen bis € |
2008 |
2009 |
2010 |
75.000 |
12% |
30% |
15% |
300.000 |
17% |
30% |
20% |
600.000 |
22% |
30% |
25% |
6.000.000 |
27% |
30% |
30% |
13.000.000 |
32% |
50% |
35% |
26.000.000 |
37% |
50% |
40% |
ab 26.000.000 |
40% |
50% |
43% |
Steueränderungen 2010: Lohnsteuerklassenwahl
Ab 2010 gibt es die Möglichkeit, anstelle der bisherigen Lohnsteuerklassen III/V für Verheiratete das sogenannte Faktorverfahren zu beantragen. Damit soll die hohe Abgabenlast in der Lohnsteuerklasse V abgeschafft werden.
Bisher mussten verheiratete Paare, die beide ein Erwerbseinkommen hatten und zusammen Einkommenssteuerpflichtig waren, entweder für die Lohnsteuerkombination IV/IV oder III/V entscheiden. Insbesondere bei der letzteren Kombination kam es zu hohen Steuerabgaben für den Ehepartner, der sich in Lohnsteuerklasse V begeben musste.
Diese Ungleichbehandlung soll mit dem Faktorverfahren beseitigt werden. Dabei ist der Faktor ein Multiplikator, der sich steuermindernd auswirkt und sich bei unterschiedlich hohen Arbeitslöhnen aus der Wirkung des Splittingverfahrens in der Veranlagung errechnet.
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