Sterbegeldversicherung oder Risikolebensversicherung – Was ist besser?

An den eigenen Tod denkt niemand gerne und für Viele liegt er noch in weiter Ferne – dennoch schadet es nicht, sich schon frühzeitig damit auseinanderzusetzen. Um Angehörigen keine immensen Kosten zu hinterlassen, ist es sinnvoll, für die eigene Beerdigung vorzusorgen.

Beerdigungspflicht in Deutschland

Da es in Deutschland einen Beerdigungspflicht gibt und eine würdige Beerdigung mindestens 5.000 Euro aber eher deutlich mehr kostet, bietet es sich an, eine Versicherung für diesen Fall abzuschließen. Von der Versicherungssumme können dann der Sarg, der Grabstein, Blumengestecke, Sterbeurkunden etc. bezahlt werden. Spezielle Sterbegeldversicherungen sind genau für diese Leistungen gedacht und darauf zugeschnitten. Über eine vorher festgelegte Laufzeit wird monatlich eine gewisse Summe angespart und im Todesfall an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Risikolebensversicherung: Alternative zur Sterbegeldversicherung?

Eine gute Alternative zu einer Sterbegeldversicherung ist eine Risikolebensversicherung. Auch bei dieser Variante wird im Todesfall eine Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt, von der die Beerdigungskosten getragen werden können. In der Regel sind Risikolebensversicherungen aber großzügiger angelegt als Sterbegeldversicherungen und die Versicherungssumme ist höher.

Ein großer Unterschied zwischen einer Sterbegeldversicherung und einer Risikolebensversicherung ist die Gesundheitsprüfung. Für eine Sterbegeldversicherung ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich, für eine Risikolebensversicherung häufig schon. So kann es passieren, dass schon kleinste Vorerkrankungen das Abschließen einer Risikolebensversicherung verhindern. Bei einer Sterbegeldversicherung ist die Gesundheitsprüfung deutlich oberflächlicher und selbst Vorerkrankungen stellen selten ein Hindernis für den Abschluss der Versicherung dar.

Der Zweck der Versicherung macht den eigentlichen Unterschied aus

Einen weiteren Unterschied zwischen einer Sterbegeldversicherung und einer Risikolebensversicherung macht die Laufzeit aus. Lebensversicherungen enden meist mit einem bestimmten Alter und häufig dann, wenn das Risiko für den Sterbefall steigt. Der Versicherungsschutz bei einer Sterbegeldversicherung bleibt ein Leben lang bestehen. Läuft die Einzahlphase vor dem Tod einer Person ab, liegt das Geld weiterhin bei der Versicherung. Bis zum 100. Lebensjahr verbleibt das Geld bei der Versicherung, dann wird es spätestens ausgezahlt und die Person kann es aufbewahren.

Der größte und entscheidende Unterschied in den beiden Versicherungsarten sind die Versicherungssumme und der Zweck der Versicherung. Eine Sterbegeldversicherung soll die eigenen Beerdigungskosten abdecken und ein würdiges Begräbnis ermöglichen. Eine Risikolebensversicherung ist meist nicht nur für diese Kosten gedacht, sondern auch zur Absicherung der Angehörigen.

Machen Sie sich klar, was Ihnen wichtig ist

Die Versicherungssumme ist daher meist deutlich höher und das Geld kann auch noch für andere Dinge ausgegeben werden als nur für die Beerdigung. So können mit der Versicherungssumme aus einer Risikolebensversicherung beispielsweise ein Immobilienkredit oder andere Kredite abgesichert werden. Die höhere Summe und der übergeordnete Zweck sind auch die Gründe für die umfangreichere Gesundheitsprüfung bei einer Risikolebensversicherung.

Ob Sie nun eine Sterbegeldversicherung oder eine Risikolebensversicherung abschließen, hängt ganz von dem Zweck ab, den Sie verfolgen. Wollen Sie Ihr eigenes Begräbnis absichern und das gute Gefühl haben, für alles vorgesorgt zu haben, ist eine Sterbegeldversicherung eine gute Option. Möchten Sie auch Ihre Angehörigen im Todesfall mit absichern und eventuell auf diese Weise die Tilgung von Krediten sicherstellen, dann empfiehlt sich eher eine Risikolebensversicherung.

Alternativ zu einer Sterbegeldversicherung kann auch privat über Jahre hinweg Geld beiseite gelegt werden, sodass Sie keine Versicherung abschließen müssen. Auf einem Tagesgeldkonto mit guten Zinsen gespart dient diese Form des Sterbegeldes ebenfalls als Absicherung für den Todesfall.

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