Stellen Sie sich auch für 2005 wieder auf eine Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien ein
Weitere beabsichtigte Details: Weisungen zur Vermeidung unbilliger Härten und zur Verwaltungsvereinfachung.Die dann neuen Lohnsteuer-Richtlinien 2005 werden für Sie als Arbeitgeber für Lohnzahlungszeiträume relevant sein, die nach dem 31.12.2004 enden, und für sonstige Bezüge, die Ihrem Mitarbeiter nach dem 31.12.2004 zufließen. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten. Rechtzeitig zum Jahreswechsel werden wir Sie über die für die Lohn- und Gehaltsabrechnung bedeutsamen endgültigen Details informieren.
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