Spielgemeinschaft: Ein Verein kann nicht alles allein machen

Eine Spielgemeinschaft kann eine Lösung sein, wenn es um eine Veranstaltung geht, die die Ressourcen des eigenen Vereins übersteigt. Dies kann beispielsweise bei der Organisation eines Festes oder eines Turniers der Fall sein.

Die Spielgemeinschaft wird oft von Sportvereinen genutzt
Für Sportvereine liegt ein weiterer Nutzen der Spielgemeinschaft darin, trotz geburtenschwacher Jahrgänge an Wettkämpfen teilnehmen zu können. Bevor eine Spielgemeinschaft aus mehreren Vereinen gegründet werden kann, müssen jedoch die Vorgaben der Sportverbände berücksichtigt werden. Diese Regelungen sind zum Teil sehr differenziert und geben auch an, in welchen Fällen die Bildung einer Spielgemeinschaft überhaupt zulässig ist.

Merkmale der Spielgemeinschaft
Damit es sich um eine Spielgemeinschaft handelt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Sportgemeinschaft ist kein eingetragener Verein.
  • Die Mitglieder kommen aus den Gründungsvereinen.
  • Die Sportgemeinschaft ist den Gründungsvereinen gegenüber weisungsgebunden.
  • Sie erhält keine Zuschüsse vom Fachverband.

Sind diese Vorgaben eingehalten, besteht für die Spielgemeinschaft Versicherungsschutz in der üblichen Sportversicherung über den LSB / LSV.

Spielgemeinschaft in Form eines Vereins?
Eine Spielgemeinschaft kann auch in Form eines eingetragenen Vereins gegründet werden. Um den Versicherungsschutz zu bekommen, muss dieser Verein natürlich den entsprechenden Verbänden beitreten. Dann werden zwar Beiträge fällig, aber ein eingetragener Verein profitiert dafür auch von steuerlichen Freibeträgen. Bei einer reinen Spielgemeinschaft ist das nicht der Fall. Welche Variante sich am ehesten empfiehlt, kommt auf die Vorgaben des jeweiligen Fachverbandes und natürlich den Einzelfall an.