Sperrfrist beim Führerscheinentzug: Auch nicht mit EU-Führerschein
Lesezeit: < 1 MinuteDer Fall: Der Führerschein war wiederholt entzogen worden. Bei einem eintägigen Aufenthalt in Tschechien hatte der Verkehrssünder einen EU-Führerschein erworben. Er war damit gefahren, obwohl die Sperrfrist in Deutschland noch nicht abgelaufen war.
Während der laufenden Sperrfrist, so das OLG, darf kein Führerschein im EU-Ausland erworben werden. Wer das tut und dann ein Fahrzeug führt, fährt ohne gültige Fahrerlaubnis.
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