So vermeiden Sie unnötige Operationen

Statistiken zeigen, dass in Deutschland generell viel häufiger operiert wird als in anderen westlichen Ländern. Inzwischen wird hierzulande offen darüber diskutiert, ob viele Operationen nicht komplett unnötig sind und vermieden werden könnten. Lesen Sie hier, wie Sie sinnlosen Operationen entgehen und welche Rechte Sie nach einer unnötigen Operation haben.

Holen Sie sich eine zweite Meinung ein

Die Zeitschrift „Der Spiegel“ brachte in Heft 33/2011 das Problem mit einer Schlagzeile auf den Nenner: „Überdosis Medizin – nutzlose Pillen, unnötige Operationen, riskante Therapien“. Inzwischen haben sich zwölf Chirurgen in Deutschland zusammengetan, um Patienten auf einem speziellen Internetportal die Möglichkeit anzubieten, vor einer Operation erst einmal eine Zweitmeinung einzuholen. Die Einholung einer Zweitmeinung soll es den Patienten ermöglichen, unnötige Operationen und damit verbundene Kosten zu vermeiden. 

Seien Sie bei der vorschnellen Empfehlung von Operationen kritisch

Experten vermuten, dass beispielsweise 40 bis 45 Prozent der Bandscheibenoperationen in Deutschland entbehrlich wären und auch alternativ behandelt werden könnten. Es wird angenommen, dass viele Patienten von Ärzten nur deshalb operiert werden, damit der Arzt die Miete für den Operationssaal bezahlen kann.

Unnötige Operationen und Behandlungen gibt es nicht nur im chirurgischen Bereich, sondern auch bei den Zahnärzten. Ich habe es persönlich erlebt, dass mir ein Zahnarzt wegen Karies bei zwei Zähnen Bohren und Keramik-Inlays für ca. 600 Euro angeboten hat. Dann holte ich bei einem anderen Zahnarzt eine Zweitmeinung ein und erhielt dort die Antwort, dass man an meinen Zähnen erst mal überhaupt nichts machen müsste. 

So erkennen Sie unnötige Operationen

Wenn Ihnen der Arzt eine Operation anempfiehlt, sollten Sie, wie bereits gesagt, vorab eine zweite Meinung einholen. Auch nach der Operation können Sie prüfen lassen, ob die Operation medizinisch überhaupt indiziert war. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen unterstützt gesetzlich Versicherte bei der Geltendmachung von Ansprüchen bei Behandlungsfehlern.

Zudem gibt es bei den Ärztekammer Schlichtungsstellen, wo Patienten kostenlos begutachten lassen können, ob Operationen nötig waren. Einzelheiten hierzu erfahren Sie bei einem Rechtsanwalt, der auf Arzthaftung spezialisiert ist. 

Verlangen Sie Schadensersatz und Schmerzensgeld

Bei der derzeitigen Diskussion um unnötige Operationen in Deutschland wird meist nicht erwähnt, dass Patienten, deren Operation sich als unnötig
herausstellt, häufig Ansprüche auf Schmerzensgeld gegen den Arzt geltend
machen können. Eine unnötige Operation ist nämlich medizinisch nicht
indiziert und daher nicht lege artis.

Es kann sich daher lohnen, auch
noch nach einer Operation eine zweite Expertenmeinung hierzu einzuholen,
wenn Sie den Verdacht haben, dass die Operation vielleicht gar nicht
nötig war. Erhärtet sich dann dieser Verdacht, sollte der nächste
Schritt die Konsultation eines Rechtsanwalts sein, der
Schmerzensgeldansprüche prüft und gegebenenfalls einklagt.

Stand: 02.10.2011

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