So sichern Sie sich die Steuern für gezahltes Schulgeld
Lesezeit: < 1 MinuteSchulgeld gezahlt? Steuervorteile sichern!
Schulgeld ist als Sonderausgabe absetzbar: Steuerlich ist das Schulgeld bis zu 30 % als Sonderausgaben absetzbar, wenn es sich um eine erlaubte oder genehmigte Ersatzschule oder um eine anerkannte Ergänzungsschule handelt. Die Zahlung von Schulgeld müssen Sie natürlich durch einen Beleg der Schule nachweisen, außerdem wird das Finanzamt die Vorlage einer Bescheinigung verlangen, dass die Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug des Schulgeldes erfüllt sind.
Praxis-Tipp
Sprechen Sie mit Ihrer Schule, ob die Betreuungsleistungen nicht separat auf der Beitragsbescheinigung ausgewiesen werden können. Denn in diesem Fall wären die Kosten zu 2/3 als Betreuungskosten absetzbar und nicht wie das Schulgeld nur zu 30 %.
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