So sicher ist Ihr Geld durch neue Einlagensicherung ab Juli 2009

Mit dem neuen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) sind Ihre Spareinlagen noch etwas sicherer. Ab Juli 2009 sind durch die neue Einlagensicherung 50.000 Euro geschützt.

Das neue Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) tritt am 30. Juni dieses Jahres und teilweise zum Jahresende 2010 in Kraft. Es setzt eine EU-Richtlinie von Ende 2008 um, mit der die Einlagensicherung in der Europäischen Union vereinheitlicht und verbessert werden soll.

Erhöhung der Einlagensicherung auf 50.000 Euro
Ab Juli 2009 steigt die gesetzliche Einlagensicherung von derzeit 20.000 Euro auf zunächst 50.000 Euro. Ab 2011 greift dann für die Einlagensicherung eine Mindestabdeckung von 100.000 Euro. Darüber hinaus entfällt der Selbstbehalt der Bankkunden in Höhe von bisher zehn Prozent der Schadenssumme.

Der Entschädigungsanspruch durch die neue Einlagensicherung gilt für alle Privatkunden, Personengesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften. Durch die neue Einlagensicherung sind sämtliche Einlagenarten (Sichteinlagen, Termineinlagen und Spareinlagen) einschließlich bestimmter Sparbriefe geschützt.

Zügige Entschädigung durch neue Einlagensicherung
Darüber hinaus sollten Sparer durch die neue Einlagensicherung bereits nach 20, spätestens nach 30 Tagen ihr Geld erhalten. Bei der bisherigen Einlagensicherung betrug die Frist drei Monate.

Schutz über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus
In Deutschland haften zahlreiche Kreditinstitute über den gesetzlichen Schutz der Einlagensicherung hinaus.   So haben sich zahlreiche Privatbanken im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken zusammengeschlossen. Die Kreditinstitute garantieren mit diesem Fonds allen privaten Anlegern 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank. Da in Deutschland jedes Kreditinstitut mindestens fünf Millionen Euro Eigenkapital aufweisen muss, ist jeder Kunde durch diese Einlagensicherung mit mindestens 1,5 Millionen Euro abgesichert. Je größer die Bank, desto besser ist damit auch der Schutz, der über die gesetzliche Einlagensicherung hinausgeht.

Hintergrund: Einlagensicherungsfonds

Bereits im Jahr 1976 haben sich die deutschen privaten Banken im sogenannten Einlagensicherungsfonds zusammengeschlossen. Anlass war die Pleite der Kölner Herstatt-Bank, die sich im Devisenhandel verspekuliert hatte. Seitdem garantiert der Fonds die Einlagen pro Kunde bis zu 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals eines Geldhauses. Durch diese Einlagensicherung ist das Vermögen eines jeden Kunden z. M. bei einem haftenden Eigenkapital von 100 Millionen Euro mit 30 Millionen Euro abgesichert. Der Einlagensicherungsfonds finanziert sich über die Einzahlungen seiner 182 Mitgliedsbanken.

 

Auch bei den Landesbanken sowie den staatseigenen Förderbanken und deren Töchtern (zum Beispiel DKB, SKG, NRW Bank, Ipex, HSH Nordbank) geht die Einlagensicherung über die gesetzliche Mindest-Einlagensicherung hinaus. Hier haftet der Sicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken und damit de facto der Staat für die kompletten Einlagen. Sparkassen und Genossenschaftsbanken wie Volks- und Raiffeisenbanken garantieren gegenseitig für die Existenz der Mitgliedsinstitute, was einer totalen Einlagensicherung gleichkommt.

Ein eigener Fonds zur Einlagensicherung schützt auch Kunden der privaten Bausparkassen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro. LBS-Bausparkassen sind komplett über die Sparkassenorganisation abgesichert und die Schwäbisch Hall Bausparkasse zum Beispiel über die Sicherungseinrichtungen der Volksbanken und Raiffeisenbanken.

Einlagensicherung im Ausland
Im europäischen Ausland findet man – mit Ausnahme von Luxemburg – keine zusätzliche Einlagensicherung, die mit der Einlagensicherung in Deutschland vergleichbar wäre. Dafür gehen die Einlagensicherungen teilweise über die von der EU mindestens geforderten 50.000 Euro hinaus. So garantiert z. B. die niederländische Regierung 100.000 Euro pro Sparer. Diese Einlagensicherung betrifft z. B. die Credit Europe Bank und die GarantiBank, bei denen auch viele deutsche Sparer ihr Geld sicher angelegt sehen wollen. Auch die türkische AK Bank fällt unter diese Einlagensicherung, da sie eine niederländische Banklizenz besitzt.

Ganz ähnlich ist der Fall bei der türkischen Deniz Bank, die in Österreich registriert ist. Dort hat die Regierung bis Ende des Jahres unbegrenzte Garantien ausgerufen. Und auch bei den Briten beträgt die Höhe der Einlagensicherung immerhin 50.000 Pfund.

Konsequenzen trotz neuer Einlagensicherung
Wohlhabende Kunden sollten sich daher informieren, welches Sicherungssystem für welche Bank gilt. Generell sollte man bei keiner Bank mehr Geld anlegen, als durch die Einlagensicherung – unabhängig von der konkreten Form der Einlagensicherung – gedeckt ist.