So schließen Sie die Rentenlücke

Die gesetzliche Rentenversicherung speichert alle Informationen über Ihre Mitglieder im so genannten Rentenversicherungskonto. Leider schleicht sich doch immer öfter mal eine Rentenlücke ein, die Sie bares Geld kosten kann. Haben auch Sie eine Rentenlücke, oder ist Ihr Rentenversicherungskonto lückenlos?
Rentenlücke oder gut abgesichert?
Es lohnt sich, immer mal wieder die Angaben in Ihrem Rentenkonto aus Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.
Falls Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, erhalten Sie regelmäßig eine Art Kontoauszug zugeschickt, die so genannte Renteninformation. Neben der Prognose über die Höhe der zukünftigen Rente, können Sie dieser auch die Ihnen angerechneten Beitragszeiten und Beitragshöhen entnehmen.
Entscheidend für die Höhe der Rente ist die Summe der so genannten Entgeltpunkte. Ein Entgeltpunkt entspricht dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten pro Jahr. Wenn Sie mehr verdient haben, erhalten Sie entsprechend mehr, wenn Sie weniger verdient haben, weniger. Prüfen Sie jedes Jahr nach, ob die angegebenen Versicherungsbeträge mit Ihren Gehaltsunterlagen übereinstimmt.

Rentenlücke kostet bares Geld
Die Entgeltpunkte erhalten Sie nicht nur für Zeiten, in denen Sie in die Rentenkasse eingezahlt haben (Beitragszeiten), sondern auch für beitragsfreie Zeiten. Gerade in Bezug auf die beitragsfreien Zeiten schleichen sich jedoch oftmals Fehler im Rentenversicherungskonto ein. Prüfen Sie den Versicherungsverlauf genau:

  • Stimmen die angegebenen Ausbildungszeiten?
  • Sind alle Anrechnungszeiten (längere Krankheiten, Arbeitslosigkeit, schulische Ausbildung nach dem 17. Lebensjahr, Studium, Mutterschutz) vollständig aufgeführt.
  • Sind Nachversicherungszeiten (Bundeswehr, Referendarzeiten, öffentlicher Dienst) komplett erfasst?
  • Sind alle Berücksichtigungs- und Kindererziehungszeiten registriert? Als Kindererziehungszeiten gelten die ersten zwölf Monate nach der Geburt des Kindes (bis 1991) bzw. die ersten 36 Monate nach der Geburt des Kindes (ab 1992). Als Kinderberücksichtigungszeit gilt der Zeitraum bis zu Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes.

So füllen Sie die Rentenlücke wieder auf
Falls Ihr Versicherungsverlauf eine Rentenlücke aufweist, müssen Sie handeln, um die Ihnen zustehende Rente auch vollständig zu erhalten. Dazu beantragen Sie bei Ihrem Rentenversicherer eine so genannte Kontenerklärung. Die gibt Ihnen die Gelegenheit, Nachweise zu fehlenden Zeiten einzureichen und so Ihr Rentenversicherungskonto aufzufüllen.

Praxis-Tipp
Legen Sie sich einen eigenen Ordner für Ihre Rentenunterlagen und Bescheinigungen an. Beginnen Sie frühzeitig damit, die fehlenden Unterlagen zu beantragen. Je mehr Zeit verstreicht, desto schwieriger wird es, Unterlagen oder Zeugenaussagen zu beschaffen.
Kostenlose Auskünfte zum Thema Rentenlücke geben Ihnen die Rentenversicherungsträger unter der zentralen Servicerufnummer 0800/10004800. Auf Wunsch erhalten Sie hier die Adresse einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Informationen rund um die gesetzliche Rentenversicherung erhalten Sie auch im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.