So nutzen Sie Spekulationsverluste zu Ihrem Vorteil

Bevor die Abgeltungssteuer 2009 kommt und viele altbekannte Regeln über den Haufen schmeißt, macht es für aktuell anstehende Steuererklärungen Sinn, die Regeln genau zu kennen – und zum eigenen Vorteil zu nutzen! Beispielsweise wenn Sie Spekulationsverluste eingefahren haben.
Gerichte dulden provozierte Spekulationsverluste
Wird die gleiche Anzahl von Wertpapieren kurz nach der Verkaufsorder wieder zurückerworben, zählt das realisierte Minus nach dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg selbst dann, wenn die Titel am gleichen Tag und mit identischer Stückzahl wieder ins Depot zurückgelegt werden (AZ: 1 K 51/06).
Kein Gestaltungsmissbrauch
Hier liegt kein Gestaltungsmissbrauch vor, auch wenn sich am Depotbestand nichts verändert hat. Denn wenn Sie die Spekulationssteuer auf Gewinne durch Ablauf der Jahresfrist vermeiden können, dürfen Sie auch durch einen vorzeitigen Verkauf Verluste produzieren, indem Sie die Jahresfrist nutzen. Und die Spekulationsverluste machen Sinn: Denn diese Spekulationsverluste mit Aktien, Fonds oder Zertifikaten wirken sich in der Steuerrechnung entlastend aus und können mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden.
Liegen keine Spekulationsgewinne vor, darf das Minus ins Vorjahr zurück und unbegrenzt in die Zukunft vorgetragen werden. Wenn Sie 2007 ein Aktienplus versteuert haben, erhalten Sie 2008 also eine Erstattung, wenn dort Spekulationsverluste produziert wurden.
Praxis-Tipp
Bei diesem Modell sollte immer daran gedacht werden, dass der Verkauf und Rückkauf der Wertpapiere selbst Gebühren verursacht. Die müssen bei der Berechnung immer mit einkalkuliert werden – vor allem bei teuren Transaktionen im kleineren Umfang.