So legen Sie den Mitgliedsbeitrag in Ihrem Verein fest

Wenn Sie einen neuen Verein gründen wollen, werden Sie anstreben, viele Mitglieder zu gewinnen, die durch die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen den finanziellen Grundstock für die Vereinsarbeit bilden. Die Höhe des Beitrags muss nicht in der Satzung verankert werden. Die Beitragshöhe und auch eine spätere Anpassung des Beitrags kann die Mitgliederversammlung beschließen. Wie Sie den Mitgliedsbeitrag festlegen, erfahren Sie hier.

Die Grundlage einer jeden
Vereinsgründung
ist die Satzung. Darin ist festzulegen, ob überhaupt und welche Vereinsbeiträge zu leisten sind. So ist in der Satzung aufzunehmen, ob jährliche Mitgliedsbeiträge gezahlt werden müssen und wann sie fällig sind.

Die Höhe der Beiträge sollte schon aus dem Grund nicht in der Satzung verankert sein, weil bei jeder angestrebten Anhebung eine Satzungsänderung vorgenommen werden muss. Es ist völlig ausreichend und auch rechtssicher, wenn die Satzung für die Festlegung des Beitrags eine Ermächtigungsgrundlage bietet.

Der Mitgliedsbeitrag wird in der Regel von den Mitgliedern festgelegt

Die Gestaltung der Beitragshöhe kann der Mitgliederversammlung oder dem Vorstand übertragen werden. Der demokratische Weg ist immer ein Beschluss der Mitglieder. Bei der Vereinsgründung sind es die Gründungsmitglieder, die den Mitgliedsbeitrag festlegen können, um sofort in eine Mitgliederwerbung zu starten und entsprechende Beitrittsformulare vorzulegen, in denen auch der Mitgliedsbeitrag eingetragen ist.

Den Mitgliedsbeitrag dem Vereinszweck anpassen

Die Beitragshöhe sollte dem Vereinszweck angemessen sein und einer breiten Gesellschaftsschicht die Mitgliedschaft im Verein ermöglichen. Die sozialen Aspekte sollten in jedem Fall berücksichtigt werden. Gut situierte Vereinsmitglieder haben dann immer noch die Möglichkeit, neben dem Mitgliedsbeitrag Spenden zu entrichten, die der Vereinsarbeit zu Gute kommen.

Für eine moderat gestaltete Beitragshöhe spricht außerdem, dass Sie mehr Mitglieder gewinnen. Ist der Vereinsbeitrag zu hoch, wird das viele Menschen abschrecken. Bürger, die sich im Ehrenamt engagieren, sind meist in mehreren Vereinen Mitglied. Da spielt der finanzielle Aspekt schon eine gewichtige Rolle, denn die Vereinsbeiträge läppern sich im Jahr auf ein erkleckliches Sümmchen.

Sie können auch eine differenzierte Beitragsgestaltung in Erwägung ziehen, indem Sie für Kinder und Jugendliche bis zu einem bestimmten Alter sowie für Menschen mit Behinderung einen niedrigeren Beitrag erheben und Familienmitgliedschaften begünstigen. Allerdings müssen Sie darauf achten, dass das Beitragssystem nicht zu kompliziert wird und für den Einzelnen nur schwer durchschaubar.

Zwar ist ein jährlicher Beitragseinzug für den Vereinskassier die bequemste Variante, aber bei einem Monatsbeitrag von 5 Euro beispielsweise bedeutet das auf einen Schlag 60 Euro, die vom Konto des Mitglieds eingezogen werden. Mit einer entsprechenden Vereinssoftware ist es überhaupt kein Problem, auf monatlichen Einzug umzustellen und die Beitragszahlungen individuell nach den Wünschen der Mitglieder zu erstellen. 

Beitragsanpassung mit den Mitgliedern absprechen

Warten Sie auch nicht zu lange, um eine angemessene Beitragsanpassung vorzunehmen. Nach der Vereinsgründung muss schon ein angemessener Zeitraum ins Land gehen, um eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrags zu rechtfertigen. Als Maßstab dient die Inflationsrate. Die Anpassung an die aktuellen Finanzdaten sollte immer in einer Mitgliederversammlung besprochen werden, ohne gleich einen Beschluss herbei zu führen.

Die Mitglieder haben das Recht zu erfahren, wohin die Mitgliedsbeiträge fließen und für welche Maßnahmen sie verwendet werden. Ist die Kostensituation transparent dargestellt, wird eine Grundakzeptanz für den Mitgliedsbeitrag  erzeugt und es wird deutlich leichter, Beitragserhöhungen durchzusetzen. 

Bei der Vereinsgründung müssen viele Punkte berücksichtigt werden. Lesen Sie hierzu auch folgende Artikel: