So verlockend eine private Krankenversicherung aufgrund der Sonderleistungen auf den ersten Blick auch wirken mag – viele Leute versuchen nach einigen Jahren aus ihrem Tarif wieder herauszukommen und können es nicht. Grundsätzlich gilt nämlich die Regelung: Wer einmal privat versichert ist, bleibt es auch.
Private Krankenversicherungen werden immer teurer
Der Grund, weshalb immer mehr Versicherte aus ihrer privaten Krankenversicherung raus wollen, sind Beitragserhöhungen von bis zu 38 % pro Jahr. Dadurch, dass die privaten Gesellschaften mit ihren Beiträgen nicht an die gesetzlichen Vorgaben gekoppelt sind, haben sie bei der Festsetzung ihrer Beiträge relativ freie Hand.
Für junge Selbstständige mit einem noch überschaubaren Einkommen sind die Beiträge meist niedrig und die Leistungen reizvoll: Chefarztbehandlung im Krankenhaus, ein Ein- oder Zweibettzimmer statt einem Mehrbettzimmer und viele andere Pluspunkte bietet eine private Krankenversicherung.
Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur schwer möglich
Hat sich ein Selbstständiger aber einmal für die private Krankenversicherung entschieden, ist es für ihn so gut wie unmöglich, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Einzig Selbstständige, die eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abgeschlossen haben und dann auch tatsächlich für mindestens ein Jahr arbeitslos sind, können in die gesetzliche Kasse wechseln.
Auch eine Festanstellung kann eine Begründung für den Wechsel in eine gesetzliche Kasse sein – das Jahreseinkommen darf dafür aber 53.550 Euro (Stand 2014) nicht überschreiten. Dieser Betrag wird jährlich neu festgelegt, 2015 liegt er schon bei 54.900 Euro. Ein Angestellter muss unterhalb dieser Gehaltsklasse dann auch für mindestens ein Jahr bleiben.
Wird das Jahresgehalt innerhalb von zwölf Monaten über diesen Betrag aufgestockt, muss der Versicherte wieder in die private Versicherung zurück. Auf diese Weise sollen Absprachen mit dem neuen Chef verhindert werden, die dem Angestellten den günstigeren, gesetzlichen Tarif ermöglichen.
Ab 55 Jahren ist ein Wechsel nahezu unmöglich
Ab dem Alter von 55 Jahren ist es so gut wie unmöglich von einer privaten Versicherung in die gesetzliche zu wechseln. Rentner haben eigentlich keine Chance für einen Wechsel. Nur mit der Beratung und Hilfe von Experten kann in Ausnahmefällen ein Wechsel unter bestimmten Umständen ermöglicht werden.
Je älter jemand wird, desto weniger Sinn macht auch der Wechsel aus der privaten Versicherung in die Gesetzliche, da dann die Altersrückstellungen verloren gehen. Diese werden über die Jahre der Beitragszahlungen aufgebaut, um die hohen Beiträge im Alter abzufedern. Dennoch bleiben die Beiträge häufig immer noch sehr hoch und bereiten vielen Rentnern schlaflose Nächte.
Ein Tarif- oder Versicherungsgesellschaftswechsel könnte eine Alternative sein
Eine Möglichkeit für Versicherte, die ihre private Krankenversicherung verlassen wollen, ist möglicherweise zu einer anderen Versicherungsgesellschaft oder in einen anderen Tarif zu wechseln. Dabei sollten die verschiedenen Angebote allerdings gründlich verglichen werden, um zu schauen, ob eine andere Versicherungsgesellschaft wirklich günstiger ist als die bisherige.
Die Entscheidung für oder gegen die private Versicherung sollte schon früh und wohlüberlegt gefällt werden
Schon in jungen Jahren sollten sich Selbstständige oder Gutverdiener gründlich überlegen, ob sie sich wirklich privat krankenversichern wollen. Da diese Entscheidung in vielen Fällen eine Entscheidung für das restliche Leben ist, sollte sie nicht unbedacht gefällt werden.
Zwar bietet eine private Krankenversicherung häufig die besseren Leistungen und kann für Singles oder Selbstständige am Anfang deutlich günstiger sein als die gesetzliche Versicherung. Dennoch erhöhen viele privaten Kassen regelmäßig ihre Beiträge, sodass davon auszugehen ist, dass eine private Versicherung in den nächsten Jahren noch teurer werden wird.
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