So können Sie Ihre Vereinsmitgliedschaft kündigen

Wer einem Verein beigetreten ist, verknüpft damit immer bestimmte Wünsche und Ziele. Es kann der Zeitpunkt kommen, wo diese Vorstellungen im Vereinsleben nicht oder nicht mehr erfüllt werden. Wenn mir mein Verein nicht mehr das bietet, was ich mir vorstelle, dann kündige ich. Die Regeln werden in der Satzung vorgegeben. Wie genau Sie Ihre Vereinsmitgliedschaft kündigen können, erfahren Sie hier.

Die Angebote im Verein sagen mir nicht mehr zu oder ich kann sie aus unterschiedlichen Gründen nicht nutzen: Dann bleibt mir unbenommen die Vereinsmitgliedschaft zu kündigen. Die Kündigungsfristen sind in der Vereinssatzung festgelegt und müssen eingehalten werden. Das Zeitfenster darf aber zwei Jahre nicht überschreiten. Das ist im BGB verankert. Die Mustersatzungen für Vereine geben diesen juristisch festgesetzten Zeitrahmen schon vor.

In der Regel sind Vereinskündigungen immer zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Eine außerordentliche Kündigung greift nur dann, wenn besondere Gründe vorliegen, zum Beispiel ein Wegzug oder eine schwere Erkrankung. Handelt es sich um eine außerordentliche Kündigung im Verein, dann muss der Grund auf jeden Fall angegeben werden. Grundsätzlich hat ein Vereinsaustritt schriftlich zu erfolgen. Wird die Kündigung fristgerecht eingereicht, muss sie nicht begründet werden.

Aktive und passive Mitgliedschaft

In einigen Vereinen sind die Mitgliedschaften gesondert geregelt, beispielsweise die Differenzierung von aktiven und passiven, bzw. fördernden Mitgliedern. Hier gibt es meist auch unterschiedliche Vereinsbeiträge wie in Musik- oder Gesangsvereinen, wo die aktiven Mitglieder höhere Beiträge zahlen müssen als die passiven. Die Kosten für Notenmaterial und Dirigat rechtfertigen es.

Wenn Sie dieser Spezies angehören und nur den Status des aktiven Mitglieds aufgeben wollen, können Sie den Verein weiterhin als förderndes Mitglied unterstützen. Wer dem Verein ideell verbunden ist, wird sicher diesen Weg wählen und nicht gleich austreten.

So kann ich meine Vereinsmitgliedschaft kündigen

Wenn Sie Ihre Vereinsmitgliedschaft kündigen wollen, bedarf es eigentlich keines großen Aufwands. Ein Blatt Papier, ein Stift, ein Briefkuvert und eine Briefmarke genügen. Wenn der Verein eine eigene Geschäftsstelle hat und über ein Faxgerät verfügt, können Sie Ihre Kündigung auch per Fax schicken. Möglicherweise hat sogar der Vorsitzende die Möglichkeit, ein Fax zu empfangen.

Man muss aber nicht unbedingt über ein Faxgerät verfügen, sondern kann den Faxempfang per PC einrichten. Kündigungen per E-Mail sind nicht rechtssicher. Das ist erst durch eine Akkreditierung für de-Mail möglich, was eine Identitätsfeststellung ermöglicht. Hier werden elektronisch übertragene Briefe, wie Einschreiben etc., den Postsendungen gleich gestellt.

Das ist für den privaten Nutzer eher uninteressant, weil die Provider für den Zugang eine monatliche Gebühr erheben, die weit über dem liegt, was man als Normalverbraucher für Postsendungen ausgibt. Also bleiben nur Fax oder Postbrief, wenn Sie Ihre Vereinsmitgliedschaft kündigen.

Was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihre Vereinsmitgliedschaft kündigen

Sie müssen Ihre vollständige Anschrift angeben und das aktuelle Datum. Als Adresse wählen Sie die in der Satzung angegebene Vereinsanschrift. Es ist meist die des Vorsitzenden. Bei einem größeren Verein ist Ihnen womöglich eine Mitgliedsnummer zugeteilt worden, gerade dann, wenn eine Vereinssoftware verwendet wird. Diese geben Sie auch an.

Weiterhin teilen Sie mit, dass mit dem Vereinsaustritt auch der Lastschrifteinzug für den Vereinsbeitrag erlischt. Eine handschriftliche Unterschrift ist zwingend erforderlich. Fertigen Sie auf jeden Fall eine Kopie Ihres Kündigungsbriefes an. Nachfolgend ein Beispiel für eine Vereinskündigung. 

Musterbrief für eine Vereinskündigung

Damit auch alles seinen geregelten Gang geht, sollten die wichtigen Vereinsdaten im Kündigungsschreiben enthalten sein. So sieht eine Vereinskündigung aus, die den Erfordernissen stand hält:

Vorname Nachname
Anschrift
PLZ Ort
                                                                                                                      Ort, Datum

 

Verein
Vorstand
Anschrift
PLZ Ort

 

Kündigung meiner Mitgliedschaft

 

Sehr geehrte(r) Frau / Herr,

(oder: Sehr geehrte Damen und Herren,)

hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft (Nummer, falls vorhanden) in Ihrem Verein (Name) unter Einhaltung der Frist von xx Wochen zum xx.xx.xx.

Mit Wirksamwerden der Kündigung und darüber hinaus erlischt automatisch auch die Ihnen erteilte Ermächtigung zur Abbuchung der Mitgliedsbeiträge von dem Konto (Nummer, BLZ, Name der Bank).

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang sowie das Datum, an dem meine Mitgliedschaft endet, schriftlich innerhalb der folgenden Tage.

 

Mit besten Grüßen,

 

handschriftliche Unterschrift.

Bedenken Sie, dass Sie keine Stimme mehr haben, wenn Sie aus dem Verein austreten. Sie können also keine Veränderungen mehr beeinflussen. Wenn Sie aus Verärgerung kündigen wollen, schlafen Sie am besten noch einmal eine Nacht drüber. Möglicherweise gibt es etliche Mitglieder, die ähnlich denken wie Sie und mit denen Sie an einer besseren Vereinsstruktur arbeiten können.