So können Sie gegen den neuen Rundfunkbeitrag klagen

In meinen anderen beiden Artikeln zum Thema Rundfunkbeitrag schrieb ich, dass der Beitrag eine unzulässige Sonderabgabe sein könnte und warum der Beitrag auch beitragsrechtlich rechtswidrig sein dürfte. Lesen Sie hier, wie Sie konkret vorgehen, wenn Sie Klage gegen die Zwangsbeiträge zum von Vielen als redundant empfundenen öffentlich-rechtlichen Rundfunk erheben.

"Zwangs-Rundfunkgebühren für alle" – Es rumort im Volk

Mit der neuen Haushaltsabgabe, die nun prinzipiell jeder Haushalt in Deutschland zahlen muss, auch wenn keine Rundfunkgeräte vorgehalten werden, hat die Obrigkeit den Bogen endgültig überspannt. Die Abgabe trifft nun auch zahlreiche Menschen, die überhaupt nicht an Fernsehen interessiert sind, schon gar nicht am öffentlich-rechtlichen Programm. Darüber hinaus ist die Abgabe mit 17,98 Euro monatlich viel zu hoch.

Inzwischen soll ein Rechtsgutachten von einem Universitätsprofessor vorliegen, das zu dem Ergebnis kommt, dass der neue Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist.

Auch die deutsche Wirtschaft und dort vor allem der Einzelhandel sind mit der neuen Haushaltsabgabe unzufrieden. Immer mehr Unternehmen klagen gegen den Rundfunkbeitrag. In meiner Anwaltskanzlei erhielt ich Anrufe und E-Mails von empörten Verbrauchern, die wissen wollen, wie man gegen die von Vielen als "Abzocke" und mit dem plakativen Slogan "Zwangsrundfunkgebühren für alle" kritisierte Haushaltsabgabe vorgehen kann.

Warten Sie zunächst den Beitragsbescheid ab

Allerdings folgt der höhere Gebührenanspruch der früheren GEZ nach Auffassung mancher Gerichte direkt aus dem Gesetz. Es kann daher sein, dass nicht jeder Verbraucher einen neuen Beitragsbescheid erhält. Klären Sie das am besten vorab mit dem "Beitragsservice" ab.

Nach Zugang des Beitragsbescheids haben Sie einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Da es sich beim Rundfunkbeitrag um eine öffentlich-rechtliche Abgabe handelt, müssen Sie trotz des Widerspruchs die Rundfunkgebühren zunächst weiter bezahlen, es sei denn, Sie beantragen zugleich die Aussetzung der Vollziehung und der Beitragsservice gibt diesem Antrag statt. Den Widerspruch sollten Sie begründen. Sie brauchen dazu noch keinen Anwalt. Allerdings wird ein Anwalt den Widerspruch professioneller begründen können als ein juristischer Laie.

So erheben Sie Klage gegen die neue Haushaltsabgabe

Sie erhalten irgendwann einen Widerspruchsbescheid. In diesem Bescheid wird man Ihre Einwände aller Voraussicht nach mit irgendwelchen Textbausteinen abschmettern.

Der Widerspruchsbescheid muss eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, d. h. es muss Ihnen mitgeteilt werden, dass Sie innerhalb einer Frist von einem weiteren Monat gegen den Bescheid Klage erheben können. Das zuständige Verwaltungsgericht muss angegeben werden, ebenso, gegen wen genau die Klage zu erheben ist.

Sie müssen Ihre Klage an sich nicht begründen, denn vor dem Verwaltungsgericht herrscht der Amtsermittlungsgrundsatz. Jedoch empfiehlt es sich, dass Sie Ihre Argumente vortragen, warum Sie den neuen Beitrag für rechtswidrig halten. Ich habe Ihnen in dieser Artikelserie einige mögliche Argumente grob skizziert.

Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

Die Kosten hängen von der Höhe des Streitwerts ab. Dieser beträgt entweder die Höhe des im Bescheid geltend gemachten (zurückliegenden) Beitrags oder aber es wird der 3 ½-fache Jahresbeitrag zugrundegelegt. Das bedeutet, dass der Streitwert sehr niedrig ist, ebenso auch die Gerichts- und Anwaltskosten.

    Beispiel: Der 3 ½-fache Jahresrundfunkbeitrag führt zu einem Streitwert von 755,16 Euro. Die Anwaltsgebühren für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht lägen dann knapp über 200 Euro, die Gerichtskosten bei 135 Euro.

      Da es im Prozess nur um Rechtsfragen geht und keine Beweise erhoben werden müssen, kann das Gericht auch ohne mündliche Verhandlung entscheiden, sofern die Parteien damit einverstanden sind. In diesem Fall entstehen nicht einmal Reisekosten für Sie und Ihren Anwalt. In der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht besteht überdies kein Anwaltszwang.

      Wenn Sie keinen neuen Beitragsbescheid bekommen

      Nicht alle durch den neuen Rundfunkbeitrag Betroffenen werden einen Beitragsbescheid erhalten. Für diesem Fall sieht das Gesetz an sich die sogenannte Feststellungsklage vor. Die Klage wäre dann darauf gerichtet, dass das Gericht feststellen soll, dass Sie nicht verpflichtet sind, einen Rundfunkbeitrag zu zahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss einmal die Auffassung vertreten, die Feststellungsklage sei unzulässig, weil es den Betroffenen zumutbar sei, einen Beitragsbescheid abzuwarten und dagegen zu klagen.

      Dieses Argument überzeugt nicht und es kann sein, dass nicht alle Instanzgerichte dem Bundesverfassungsgericht in diesem Punkt folgen. Sicherheitshalber sollten Sie aber von der Feststellungsklage absehen. Wenn Sie keinen Beitragsbescheid erhalten, bleibt noch die Option der sogenannten Untätigkeitsklage, welche üblicherweise nach Ablauf von drei Monaten zulässig ist. Einzelheiten sollten Sie mit Ihrem Anwalt besprechen.

      Stand: 27.01.2013