Diese Vorteile greifen uneingeschränkt auch bei Versicherungen im EU-Ausland und in Liechtenstein. Für Liechtenstein existiert ein Rahmenabkommen, das Ihnen auch alle steuerlichen Privilegien sichert. Abgewickelt werden ausländische Lebensversicherungen nach den Vorschriften, die im Ausland gelten. Mit der Folge, dass Luxemburg oder Liechtenstein Auszahlungssummen nicht nach Deutschland melden. Es ist also Aufgabe des jeweils Begünstigten, erfolgte Auszahlungen selbst dem Finanzamt anzuzeigen. Zudem entfällt bei fondsgebundenen Versicherungen die Quellensteuer auf dem Deckungsstock.
Der Gang ins Ausland erleichtert es auch, eventuelle Probleme bei Begünstigungen flexibel zu lösen. So zahlt eine Lebensversicherung auch dann aus, wenn ein Erbe ansonsten ausgeschlagen wird. Zudem: In Luxemburg sind solche Ansprüche praktisch unpfändbar. In Liechtenstein gilt ein Konkursprivileg. Selbst wenn sich deutsche Gerichte darüber hinwegsetzen sollten, sind Pfändungen kaum möglich.