So können Sie den Vorstand Ihres Vereins entlassen

Einer der Vorstände Ihres Vereins fehlt häufig bei Vorstandssitzungen, arbeitet nicht mehr mit und vermiest das Vereinsklima? Nur weil ein Vorstand einmal gewählt wurde, heißt das nicht, dass man ihn nicht auch wieder abwählen kann. Wir sagen Ihnen, wie das geht!

Was sind die ersten Schritte, die man tun sollte, wenn man den Vorstand des Vereins entlassen möchte?
Zuerst sollten Sie das direkte Gespräch mit dem problematischen Vorstandsmitglied suchen und ihn auf sein Fehlverhalten aufmerksam machen. Falls er sich nicht einsichtig zeigt oder sich sein Verhalten nicht bessert, dann sollten Sie sich überlegen, ob Sie einen adäquaten Ersatz für das Vorstandsmitglied haben und dann eine Mitgliederversammlung einberufen.

Mit welchen Schritten kann man den Vorstand eines Vereins entlassen?
Denn genau auf dieselbe Weise, wie der Vorstand gewählt wurde, kann er auch wieder abgewählt werden. Es kann sich in manchen Satzungen der Passus finden, dass eine Abwahl, also ein Widerruf der Bestellung zum Vorstand, nur aus wichtigen Gründen möglich ist.

Wenn ein Vorstandsmitglied aber konsequent negativ auffällt und nicht mehr mitarbeitet, so ist dieser wichtige Grund gewährleistet. Halten Sie bei der Abwahl eines alten und der Wahl eines neuen Vorstandes auf jeden Fall alles im Versammlungsprotokoll fest. Falls Sie nicht den Weg der Entlassung über die Mitgliederversammlung gehen möchten, können Sie das Vorstandsmitglied auch so bitten, von seinem Posten zurückzutreten.

Einen Vorstand können Sie auch mit etwas härteren Methoden entlassen
Falls die Person sich weigert, bleibt Ihnen nur die Flucht nach vorne: Übertragen Sie dem Vorstandsmitglied per Beschluss in der Vorstandssitzung mit Haftungsrisiken behaftete Aufgaben und weisen Sie im Protokoll auf die besondere Verantwortung dieser Aufgabe hin.

Wenn er sich diesen Aufgaben mehrmals absichtlich entzieht, dann können Sie Ihn so aus dem Amt hebeln. Dies mag zwar nicht die feine englische Art sein, ein Vorstand hat aber seine Aufgaben zu erfüllen, um das Funktionieren des Vereins sicherzustellen und sich für die Belange der Vereinsmitglieder einzusetzen. Von daher ist auch dieses Vorgehen, sofern es keine andere Möglichkeit gibt, zu rechtfertigen.