So können Sie den Urlaub in Pflege-Berufen besser planen

Wenn Mitarbeiter von "Urlaubszeit" sprechen, dann sind gemeinhin die Zeiten der Schulferien oder die Betriebsferien großer Unternehmen gemeint. Dies ist im Pflegeberuf anders. Hier kann es eine "Urlaubszeit" aus betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Gründen nicht geben. Einige Grundsätze und Empfehlungen zur Urlaubs-Planung in der Pflege zeigt dieser Artikel auf.

Der Unterschied zu anderen Berufen

Während sich im Rahmen einer 5-Tage Woche die Öffnungszeiten einer Verwaltung oder eines Geschäfts gut mit etwa 7,5 bis 8 Stunden garantieren lassen, ist im Pflegedienst eine ungleich höhere Anwesenheitszeit abzudecken. So kann eine Verwaltung vorübergehend schließen, ohne dass jemand zu Schaden kommt. Oder eine Geschäft kann ein Schild aushängen: "Vorübergehend geschlossen".

Anders im Pflegedienst. Hier ist am Werktag nicht nur eine Bürozeit von 08:00 bis ca. 16:00 Uhr abzudecken, sondern die Zeit von 00:00 bis 00:00 Uhr schließt nicht allein 24 Stunden, sondern darüber hinaus noch notwendige Übergabezeiten mit ein. Ferner muss auch an Wochenenden und Feiertagen gearbeitet werden.

Es sind also etwa 25 Stunden am Tag, also 175 Stunden in der Woche abzudecken; denn pflegebedürftige Menschen haben Bedürfnisse und sind keine Maschinen, die man abstellen kann oder Geschäftsangelegenheiten, die man aufschieben kann.

 

Büro, Geschäft, Fabrik

Pflegedienst

Zeit

08:00 – 16:00 Uhr

00:00 – 00:00 Uhr

Abzudeckende Stunden

Ca. 7,7

25

Arbeitszeit

7,7  x 5 = 38,5

25 x 7 = 175

Mindestpersonalaufwand bei 38,5 Stunden-Woche

1

4,55

Aufwand x2 (Personalstärke je Anwesenheit)

2

9,09

Notwendiges Personal bei Nettoarbeitszeit (Urlaubs- und Krankheitsvertretung)

2,5

11,36

Urlaubstage im Jahr

30 x 2,5 = 75

30 x 11,36 = 341

Beispiel

Kleingeschäft in der Innenstadt

Entspricht nach heutigen Maßstäben etwa einer Stationsgröße mit 20-26 Patienten/Bewohnern

Das ganze Jahr ist Urlaubszeit

Damit es wegen möglicher, nicht vorhersehbarer und krankheitsbedingter Ausfälle nicht zu gefährlichen Engpässen in der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen kommt, kann es auch keine "Urlaubszeit" wie in anderen Branchen geben. Der Urlaub aller Mitarbeiterinnen ist über das gesamte Jahr gleichmäßig zu verteilen, so dass quasi immer "Urlaubszeit" ist.

Hinzu kommen die Abwesenheiten und Ferien von Auszubildenden, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Entsprechend der oben angeführten Beispielrechnung ist also idealerweise fast jeden Tag im Jahr mindestens und höchstens ein Mitarbeiter im Urlaub.

Aus diesen Gründen ist eine sorgfältige und vor allen Dingen frühzeitige Urlaubsplanung der Mitarbeiter vor Beginn des Kalenderjahres unabdingbar. Ferner sollten die Mitarbeiter ihren gesamten Urlaubsanspruch im Voraus gemeinsam festlegen.

Grundsätze und Empfehlungen

Bereits im Oktober sollten die Urlaubswünsche für das Folgejahr ermittelt werden, um genügend Zeit zum gemeinsamen Festlegen zu bekommen.
Die Mitarbeiter beantragen den gesamten Urlaub für das folgende Kalenderjahr. Das Urlaubsjahr geht vom 1.1. bis zum 31.12. des Jahres. In dieser Zeit muss der gesamte Urlaub verplant werden.

Urlaubstage in das nächste Jahr zu nehmen, ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Mindestens ein Urlaubsblock sollte 11 geplante Urlaubstage am Stück nicht unterschreiten.

Die weit verbreitete Sitte, Urlaubstage zu horten, erscheint im Hinblick auf die Bewohnerbedürfnisse kontraproduktiv. Langfristig ist diese Haltung auch im Eigeninteresse der Pflegenden nicht sinnvoll und wenig verantwortungsbewusst.
Außerdem gibt es jedes Jahr wieder neuen Urlaub.

Regelungen treffen

Eine hausinterne Regelung für besondere Fälle sollte soziale Aspekte (z.B. Schulkinder) berücksichtigen und im Rahmen einer Prioritätenliste allen Mitarbeiter bekannt sein.

Allerdings kann auf keinen Fall bis ins entsprechende Urlaubsjahr hinein darauf gewartet werden, dass die Entscheidung über die Urlaubsgewährung beim Ehepartner feststeht. Hier bleibt lediglich die Möglichkeit, den gewährten Urlaubszeitraum mit einem gleich qualifizierten Mitarbeiter zu tauschen.  

Der Urlaub ist so zu verplanen, dass es so wenige Überschneidungen wie möglich gibt. Im Pflegebereich kann es bedeuten, dass es keinen Tag ohne Urlaub gibt. Es ist zu beachten, dass möglichst nur jeweils ein Mitarbeiter (pro Station) über das Dienstwochenende in Urlaub ist.

Auszubildende werden in die Planung mit eingeschlossen. Ihre An- und Abwesenheiten sind von der Leitung mit zu berücksichtigen.
Bis spätestens zum 15. Dezember müssen alle Urlaubspläne der Pflegedienstleitung vorliegen und werden von dieser genehmigt. Die Urlaube werden in die Dienstpläne für das gesamte Folgejahr eingetragen.

Anfang Januar werden die Zusatzurlaubstage berechnet. Diese Tage müssen unverzüglich in die Planung mit aufgenommen werden. Erkranken Mitarbeiter während des Urlaubs, sind diese Tage unverzüglich wieder zu verplanen.

Sonderregelung im Dezember

Hier wird empfohlen,  diesen Monat auf Grund der geringen Sollstundenzahl und der vermehrten Arbeit in der Weihnachtszeit mit einer geringeren Anzahl an Urlaubstagen zu verplanen. Für den Zeitraum vom 20. Dezember bis zum 1. Januar sollten daher grundsätzlich keine Urlaube geplant oder genehmigt werden. Eine gelungene Urlaubsplanung bedeutet ein Stück Selbstpflege.