So funktioniert eine Umschuldung

Umschuldungen werden aus zwei Gründen vereinbart. Einmal, um einen bestehenden Ratenkredit in ein zinsgünstigeres Darlehen umzuwandeln und zum anderen, um mehrere Kredite zusammenzufassen. Die Gesamtkreditsumme bleibt gleich, aber es werden neue Bedingungen vereinbart, wie beispielsweise längere Laufzeiten und damit niedrigere monatliche Raten sowie (je nach Bank) ein günstigerer, effektiver Jahreszins. Dies kann Ihre monatliche Belastung erheblich verringern und Ihnen eventuell neuen finanziellen Spielraum ermöglichen.

Vor einer Umschuldung sollten Sie unbedingt die Angebote verschiedener Banken miteinander vergleichen und dabei nicht nur die Zinssätze beachten, sondern auch die Konditionen und eventuell im Kleingedruckten versteckte Klauseln. Gehen Sie dazu auf die Webseite von Stiftung Warentest oder auf die Seite eines unabhängigen Verbraucherportals.

Was Sie bei einer Umschuldung beachten müssen

Zunächst müssen Sie einmal klären, ob Ihr laufender Kredit bzw. die laufenden Kredite überhaupt abgelöst werden können. Es gibt Kredite, bei denen eine vorzeitige Tilgung nicht möglich ist. Oft besteht auch eine Kündigungsfrist. Sehen Sie dazu in Ihren Vertragsunterlagen nach. Ist eine Ablösung bzw. vorzeitige Tilgung des Darlehens möglich, finden Sie in Ihrem Kreditvertrag auch die Gebühren, die bei der Ablösung des Kredits eventuell fällig werden.

Handelt es sich bei Ihren Altkrediten um Darlehen mit variabler Verzinsung, haben Sie nach § 609a des BGB das Recht auf vorzeitige Kündigung. Der Paragraf besagt in Abschnitt (2), dass der Schuldner ein Darlehen mit veränderlichem Zinssatz jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen kann.

Bevor Sie einen neuen Kreditvertrag zur Umschuldung unterschreiben, sollten Sie das Kleingedruckte genau lesen und darauf achten, dass auch das Umschuldungsdarlehen vorzeitig getilgt bzw. abgelöst werden kann.

Bitte beachten Sie: Bei negativer Schufa und ohne nachweisbares Einkommen ist eine Umschuldung nicht möglich.

Welche Kosten werden bei einer Umschuldung fällig?

Seit Juni 2010 gibt es eine neue EU-weite Verbraucherrichtlinie für Kredite bis zu 75.000 Euro (über 75.000 Euro siehe BGB § 609a). Diese besagt, dass alle vor dem 11.6.2010 abgeschlossenen Kreditverträge nach sechs Monaten mit dreimonatiger Kündigungsfrist kostenlos abgelöst werden können.

Kreditverträge, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden, können monatlich gekündigt bzw. umgeschuldet werden. Dafür wird jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet, die ein Prozent der vorzeitig getilgten  Darlehenssumme beträgt. Kreditbearbeitungsgebühren dürfen im Übrigen nicht mehr berechnet werden.

Tipp: Wenn Sie bereits überschuldet sind, sollten Sie eine Umschuldung vermeiden. Einen Kredit durch den anderen zu ersetzen, löst Ihre finanziellen Probleme nicht, Sie geraten stattdessen nur noch tiefer in die Schuldenfalle. Suchen Sie bei Überschuldung unbedingt eine Schuldnerberatungsstelle auf.