Dafür ist der PayPal Käuferschutz gemacht
Das Unternehmen selbst veröffentlicht unter www.paypal.com diese allgemeine Definition des PayPal-Käuferschutzes: „Der PayPal-Käuferschutz schützt den Käufer, falls ein gekaufter Artikel nicht versandt wurde („Item Not Received“ oder „INR“) oder der gelieferte Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht („Significantly Not As Described“ oder „SNAD“).“
Zu beachten sind darüber hinaus die Details: Es darf nur ein Käuferschutz-Antrag pro Transaktion gestellt werden. Ein Antrag kann allerding für mehrere Artikel gelten. Den Rechtsweg einzuschlagen, schließt PayPal direkt aus.
So agiert PayPal als Rechtewächter der Online-Kunden und übernimmt die Klärung des Falls, wenn ein Antrag auf PayPal-Käuferschutz gestellt wurde. An dieser Stelle agiert das Unternehmen ähnlich wie eine Haftpflichtversicherung, die zunächst prüft, ob Ansprüche geltend gemacht werden können, und diese dann in der Folge direkt begleicht.
In der Praxis sieht das Ende eines PayPal-Käuferschutz-Falls dann meist so aus: PayPal erstattet die Kosten fürs Produkt sowie etwaige Versandkosten. Die Erstattung auf das PayPal-Konto erfolgt auch, wenn noch keine Einigung mit dem Verkäufer getroffen werden konnte.
In diesen Fällen sind PayPal Kunden „anspruchsberechtigt“
Natürlich gibt es eine Reihe an Regularien, die regeln, ob ein PayPal-Kunde berechtigt ist, den PayPal-Käuferschutz in Anspruch zu nehmen. Kurz zusammengefasst sind das diese Punkte:
- Bezahlung: Die Zahlung muss via PayPal erfolgen, um anspruchsberechtigt zu sein. Formulierungen dafür gibt es einige. So kann vom PayPal-Konto aus bezahlt werden, via Ratenzahlung „Powered by PayPal“ oder mit einem Schutzprogramm des Online-Anbieters, beispielsweise eBay.
- Erstattung: Der PayPal Käuferschutz erstattet Ihnen nur dann Ihre Kosten, wenn Sie von keinem Dritten eine Erstattung erhalten haben.
- Fristen: Zunächst ist der Käufer selbst an der Reihe. Binnen 180 Tagen nach Vertragsabschluss muss die Klärung des Problems anvisiert werden. Ist eine Klärung nicht binnen 20 Tagen möglich, wird der Fall weitergereicht an die PayPal-Experten, die sich um die Konfliktlösung kümmern.
- Zusammenhang: Der Käuferschutz ist nur aktiv, wenn die PayPal-Zahlung in Zusammenhang mit dem gekauften Artikel steht. Das bedeutet, dass die Ware nur über einen entsprechenden PayPal-Button geordert werden darf, um den Käuferschutz zu erhalten.
Die Liste der Ausnahmen. In diesen Fällen funktioniert PayPal nicht
PayPal schützt Kunden in ganz vielen Fällen davor, einem Online-Betrug zu erliegen. Allerdings hat das Unternehmen auch eine lange Liste an Ausnahmen zusammengestellt, bei denen der PayPal-Käuferschutz nicht greift. In diesen Fällen funktioniert der PayPal-Käuferschutz nicht:
- Bei individuell angefertigten Produkten,
- bei persönlichen Zahlungen und Spenden,
- bei verbotenen Waren und Dienstleistungen,
- bei Zahlungen auf Crowd-Plattformen,
- bei Zahlungen im Zusammenhang mit Gold,
- beim Erwerb von Dienstleistungen und Waren, sie selbst abgeholt werden,
- beim Erwerb von Fahrzeugen und Maschinen,
- beim Erwerb von Unternehmen,
- beim Erwerb von Wohneigentum und
- beim Kauf von Prepaid-Karten und Geschenkkarten.
Zudem verhängt PayPal eine Ausnahme über jegliche Form von Wetteinsätzen und Aktivitäten im Glücksspielbereich, wie z.B. in Online Casinos. Das bedeutet: Eine Bezahlung via PayPal ist möglich. Allerdings ist die Klausel zum PayPal Käuferschutz nicht gültig, wie beispielsweise unter www.besteonlinecasinos.co online so formuliert wird: „Glücksspiele aller Art sind vom Käuferschutz ausgenommen. Das liegt unter anderem daran, dass es in der Vergangenheit leider Kunden gab, die diesen ausgenutzt haben. Bei Verlusten haben sie versucht ihre Einzahlung beim Casino mit Hilfe des Käuferschutzes zu stornieren.“
Online bezahlen aus Sicht der Verbraucherzentrale
PayPal ist eines von insgesamt elf elektronischen Bezahlsystemen, die die Verbraucherzentrale einmal näher unter die Lupe genommen hat. Im Fokus standen dabei vor allem die Daten, die vom Kunden preisgegeben werden müssen, um die bequeme Bezahllösung überhaupt nutzen zu können.
Einen negativen Punkt vermerkten die Tester vor allem beim Thema Transparenz, denn: Maximal fünf Minuten will ein Verbraucher die Bezahlhinweise, AGB und Datenschutzerklärungen lesen, bevor er sich zur Nutzung entscheidet. Bei PayPal ist das deutlich mehr, wie es unter www.verbraucherzentrale.de heißt: „Wie die Analyse des Marktwächters zeigt, sieht die Realität allerdings deutlich anders aus. So müssen Verbraucher beispielsweise beim Anbieter PayPal 24 Minuten oder bei Amazon Pay 16 Minuten Zeit aufbringen.“
Neben der reinen Leselänge sind noch andere Faktoren negativ aufgefallen: lange Schachtelsätze, Passivkonstruktionen und ausweichende Formulierungen, die schwer verständlich sind oder rechtlich ein Hintertürchen öffnen, das den Nutzer verunsichert.
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