So finden Sie die günstigste Kfz-Versicherung
Ohne diesen Schutz ist die Zulassung eines Fahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsstelle nicht möglich.
Vollkasko und Teilkasko im Überblick
Die Haftpflichtversicherung stellt sicher, dass Geschädigte in Fall der Fälle Leistungen vom Halter des Fahrzeugs erhalten. Neben diesem Leistungsbestandteil besteht die Kfz-Versicherung jedoch noch aus zwei weiteren wichtigen Bestandteilen. Und zwar aus Teilkasko- und Vollkaskoversicherung, wobei die Vollkaskoversicherung die Leistungen der Teilkaskoversicherung beinhaltet.
Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung dienen Teil- und Vollkasko nicht zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer, sondern schützen Ihr eigenes Fahrzeug. Sie ist letztlich die eigene Autoversicherung. Im Rahmen der Teilkaskoversicherung sind bereits Schäden durch verschiedene Ereignisse abgesichert. Dazu gehören beispielsweise Schäden durch offenes Feuer und Zusammenstoß mit Haarwild. Aber auch der Diebstahl des Fahrzeuges oder Schäden durch Elementarereignisse (z. B. Hagel und Sturm) sind bereits innerhalb der Teilkaskoversicherung abgesichert.
Die Vollkaskoversicherung erweitert den Schutz der Teilkaskoversicherung nochmals erheblich. Denn sie deckt beispielsweise durch Vandalismus verursachte Schäden ab. Nach einem selbst verschuldeten Unfall begleicht sie die am eigenen Auto entstandenen Schäden. Dies gilt auch, wenn der für die Schäden an Ihrem Auto verantwortliche Verkehrsteilnehmer nicht "greifbar" sein sollte – im Falle von Fahrerflucht.
Hier noch einmal die von der Kaskoversicherung abgesicherten Risiken:
Teilkasko:
- offenes Feuer (Brand oder Explosion, jedoch keine Sengschäden)
- Zusammenstoß mit Haarwild
- Diebstahl oder Diebstahlversuch (aber nicht Vandalismus)
- Glasbruch
- Kurzschluss
- Elementarereignisse (Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)
- je nach Versicherer auch Marderbisse (evtl. inklusive Folgeschäden)
Vollkasko:
- Vandalismus
- selbstverschuldete Beschädigung bzw. Zerstörung des Fahrzeuges
- Fahrerflucht
Autoversicherung mit Voll- oder Teilkasko?
Wie eingangs beschrieben ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht. Teil- bzw. Vollkaskoversicherung sind hingegen freiwillige Versicherungsbestandteile, die natürlich Geld in Form von Versicherungsprämien kosten. Um eine preiswerte Autoversicherung zu erreichen, sollten Sie genau überlegen, welchen Schutzumfang Sie sich letztlich leisten können und wollen. Dabei ist es ratsam, die Entscheidung über den Abschluss einer Teil- bzw. Vollkaskoversicherung grundsätzlich sich am Wert Ihres Fahrzeuges festzumachen.
Eine Vollkaskoversicherung lohnt meist nur dann für Sie, wenn das zu versichernde Fahrzeug noch vergleichsweise wertvoll ist. Neuwagen zum Beispiel sollten immer mithilfe einer solch vollumfänglichen Autoversicherung geschützt werden – erst recht, wenn sie noch finanziert sein sollten. Ist Ihr Fahrzeug jedoch bereits etwas in die Jahre gekommen, sollte das Verhältnis zwischen dem Restwert Ihres Autos zum zu zahlenden Versicherungsbeitrag über Abschluss oder Verzicht entscheiden. Dafür spielt natürlich auch Ihrer persönlichen Schadenfreiheitsklasse eine maßgebliche Rolle. Je länger Sie Ihre Vollkaskoversicherung schadenfrei nutzen, desto preisgünstiger wird Ihre Einstufung.
Auch hinsichtlich eines Teilkaskoschutzes innerhalb Ihrer Autoversicherung sollten letztlich Fahrzeugrestwert und Beitragshöhe über eine mögliche Nutzung entscheiden. Jedoch lohnt ein Teilkaskoschutz aufgrund meist im Vergleich zur Vollkaskoversicherung deutlich niedrigerer Beiträge oft auch bei Nutzung eines bereits älteren Fahrzeuges. Ist Ihr Fahrzeug hingegen schon sehr alt, können Sie mit der Kündigung einer bestehenden Vollkasko- bzw. Teilkaskoversicherung Kosten sparen. In diesem Fall genügt eine reine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Gegebenenfalls Kfz-Versicherung mit Selbstbeteiligung nutzen
Eine generell gute Möglichkeit, Beiträge einzusparen, liegt in der Festlegung einer Selbstbeteiligung in Ihrer Kfz-Versicherung. Dabei handelt es sich um einen pauschalen Betrag, den Sie im Schadensfall selbst tragen. Erst ein darüberhinausgehender Schadensumfang würde zur Leistung Ihrer Versicherung führen. Auf diese Weise ersparen Sie Ihrem Versicherer die Regulierung möglicher Kleinstschäden, was dieser mit teils deutlichen Preisnachlässen bei der Versicherungsprämie Ihrer Autoversicherung honoriert. Üblich sind Selbstbeteiligungssätze in Höhe von 150 Euro, 300 Euro, 500 Euro und 1.000 Euro je Schadensfall.
Nur sinnvolle Leistungen der Kfz-Versicherung absichern
Grundsätzlich sollte Ihre Autoversicherung nur Leistungsbestandteile beinhalten, die Sie wirklich benötigen. Denn jeder Leistungsaspekt kostet Sie bares Geld. Ein Klassiker ist zum Beispiel der oftmals automatisch eingeschlossene Kfz-Schutzbrief, der Ihnen allgemeine Service-Leistungen im Falle eines Defekts zusichert. Auf diesen Schutz können Sie getrost verzichten, wenn Sie zum Beispiel bereits Mitglied im ADAC sind. Dadurch sparen Sie Geld in Ihrer Autoversicherung.
Ein weiterer Punkt, bei dem Sie Geld in Ihrer Kfz-Versicherung sparen können, ist die Verpflichtung zur Nutzung einer Partnerwerkstadt, wenn repariert werden muss. Viele Versicherer räumen Ihnen dafür attraktive Rabatte für Ihre Kfz-Versicherung ein. Einen Nachteil daraus müssen Sie jedoch nicht wirklich befürchten. Denn im Regelfall verfügen die Versicherer über ein flächendeckendes Angebot an fair arbeitenden Partnerwerkstätten. Und zudem belohnen die meisten Versicherungsgesellschaften diese Vereinbarung mit einem kostenfreien Leihfahrzeug für die Dauer einer versicherten Reparatur.
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