So beantragen Sie Ihr gesetzliches Krankengeld

Wenn ein Arbeitnehmer in die Situation kommt, Krankengeld zu beantragen, ist er schon mehrere Wochen krank. Normalerweise haben Arbeitnehmer nämlich das Anrecht auf eine Fortzahlung des Lohns im Krankheitsfall für sechs Wochen.

Krankengeld wird erst nach Ablauf der sechs Wochen gezahlt und dann nicht mehr vom Arbeitgeber, sondern von der Krankenkasse übernommen. Krankengeld beantragen Sie über ein Formular, indem Sie dieses einfordern.

Ohne Mitteilung des Arztes erhalten Sie kein Krankengeld

Dafür muss zunächst eine Erklärung, weshalb Krankengeld nötig ist, an die Krankenversicherung geschickt werden. Diese lässt Ihnen dann im Anschluss einen Krankengeldauszahlschein zukommen. Sie sollten dann einen zeitnahen Termin bei Ihrem behandelnden Arzt vereinbaren, der Ihnen den Schein von der Krankenkasse ausfüllen, unterschreiben und stempeln muss.

Auf dem Auszahlschein müssen Sie dann noch alle weiteren benötigten Daten eintragen und dürfen auch Ihre Bankverbindung nicht vergessen. Sobald der Auszahlungsschein eingereicht wurde, erfolgt die Auszahlung und zwar auch rückwirkend bis zum Datum der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit.

Achten Sie auf nahtlose Übergänge

Gehen Sie daher sobald Sie absehen können, dass sich Ihre Krankheit noch länger hinziehen wird, zum Arzt. Nur mit einer Vorlaufzeit von mindestens einer Woche können Sie sicherstellen, dass Ihnen das Krankengeld auch ab dem ersten Tag ausbezahlt wird.

Lassen Sie nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung weitere Tage oder Wochen vergehen, bevor Sie Ihren Antrag einreichen, erhalten Sie für diesen Zeitraum kein Krankengeld. Informieren Sie zudem auch regelmäßig Ihren Arbeitgeber darüber, wie es um Ihren Gesundheitszustand bestellt ist. 

Wie lange wird das Krankengeld ausbezahlt?

Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoeinkommens. Bei 2.400 Euro monatlich sind es also 1.680 Euro, bei 1.000 Euro 700 Euro usw. Während das Krankengeld ausbezahlt wird, muss der Versicherte keine Beiträge in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen. Alle anderen Beiträge, wie die für die Rentenversicherung, die Pflegeversicherung oder die Arbeitslosenversicherung müssen aber trotzdem weiter bezahlt werden. Sie werden direkt vom Krankengeld abgezogen.

Innerhalb von drei Jahren wird das Geld innerhalb einer sogenannten Blockfrist maximal 78 Wochen lang ausbezahlt. Diese Frist ist fix und beginnt mit dem ersten Auftreten einer Krankheit. In diesen 78 Wochen sind die sechs Wochen Lohnfortzahlung bereits eingerechnet. 72 Wochen muss also die Krankenkasse das Krankengeld nur zahlen, die restlichen sechs Wochen übernimmt der Arbeitgeber.

Nach einer gewissen Zeit droht die dauerhafte Erwerbsunfähigkeit

Eine neue Blockfrist bringt entweder eine andere Krankheit als die vorangegangene, oder wenn der Arbeitnehmer zwischendurch mindestens sechs Monate lang gesund war und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand.

Nach einer Auszahlung des Krankengelds von 72 Wochen dauert vieles auf eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit hin, die dann entweder mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt werden kann.

Kein Krankengeld bei zwischenzeitlicher Arbeitslosigkeit

Wer Krankengeld beantragt muss darauf achten, dass er durchgehend krankgeschrieben ist. Nur wenn eine ununterbrochene Krankschreibung vorliegt, kann das Krankengeld auch gezahlt werden.

Gibt es Lücken zwischen den Arztbesuchen und den erneuten Anträgen, dann kann für diese Tage kein Krankengeld bezahlt werden. Im schlimmsten Fall erhält der Versicherte sogar kein Krankengeld, falls er während der Krankschreibung arbeitslos geworden ist.

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