Wir zeigen Ihnen im Folgenden die wesentlichen Punkte, auf die Sie unbedingt achten sollten.
- Privathaftpflicht
- Dauerhafte Gesundheitsschäden
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Rechtsschutzversicherung
1. Sicher durch den Skiurlaub – finanzieller Schutz durch die Privathaftpflicht
Sie haben sicher auch von den tragischen Unfällen gelesen, die durch Zusammenstöße auf der Skipiste verursacht wurden: Die Prüfung der Haftungsfrage wird immer durchgeführt. Ist ein Verursacher festzustellen, muss dieser für die Folgen finanziell geradestehen. Das kann Sie Ihre finanzielle Existenz kosten, lässt sich aber einfach vermeiden: Für fahrlässig oder grob fahrlässig verursachte Schäden kommt Ihre Privathaftpflichtversicherung auf – auch und insbesondere für kostenintensive Personenschäden.
Werden allerdings zu Unrecht Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht, wird Ihre Privathaftpflichtversicherung Ihre Interessen vertreten – bei Bedarf auch vor Gericht, mit Sachverständigen und Gutachten. Die Investition in einen relativ preiswerten Versicherungsvertrag lohnt sich also in jedem Fall, sollte aber sorgfältig und mit Bedacht erfolgen.
Achten Sie daher bitte darauf, dass Ihre Privathaftpflicht in ausreichender Höhe abgeschlossen wird, bei Bedarf auch im Urlaubsland gilt und über eine sogenannte Forderungsausfall-Absicherung verfügt: Sollten Sie nämlich selbst durch einen Dritten geschädigt werden und dieser keine gültige Privathaftpflicht haben oder finanziell nicht in der Lage sein, den Schaden selbst zu tragen, gehen Sie als Opfer leer aus. In diesem Fall kann Ihr eigener Vertrag mit dieser Forderungsausfall-Absicherung für Ihre Kosten eintreten.
Dazu zählen nicht nur die Behandlungs-, Therapie- und Heilmittel-Kosten, sondern auch Schmerzensgelder und Einkommensausfälle – so kommen Sie finanziell sicher durch den Skiurlaub. Wichtiger Hinweis: als Snowboard-Fahrer sollten Sie das Sportgerät explizit in den Versicherungsschutz einschließen lassen.
2. Private Unfallversicherung – dauerhafte Gesundheitsschäden absichern
Die Unfallversicherung befasst sich bevorzugt mit den gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die Sie aufgrund eines Unfalls dauerhaft davontragen. Vor dem Hintergrund der Schadenstatistiken empfiehlt sich diese Absicherung in einem ausreichenden Maße, um sicher durch den Skiurlaub zu kommen. Nicht zu unterschätzen sind nämlich auch die inkludierten Leistungen, wie beispielsweise die Rettungs- und Bergungskosten, wenn Sie in unwegsamem oder schwer zugänglichem Gelände verunglücken, oder Reha- und Assistance-Leistungen, aber auch Krankhaustage- und Genesungsgelder. Prüfen Sie also Ihren Vertrag zur Unfallversicherung in Bezug auf die Höhe der versicherten Summen und den Umfang der Leistungen.
3. Behandlungskosten im Ausland – die Auslandsreisekrankenversicherung
Wollen Sie sicher durch den Skiurlaub im benachbarten Ausland kommen, darf die Auslandsreisekrankenversicherung nicht fehlen: Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse können Sie nicht darauf vertrauen, dass der Auslandskrankenschein im jeweiligen Urlaubsland auch wirklich anerkannt wird. In vielen Fällen werden medizinische Leistungen privat berechnet – und das kann bei einem Krankenhausaufenthalt durchaus teuer werden.
Eine Servicerufnummer steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung, um bei Bedarf die Kostenübernahme zu klären. Darüber hinaus werden medizinisch notwendige Rücktransporte nach Deutschland organisiert und bezahlt, was Ihnen im Ernstfall einige Sorgen abnimmt. Selbst wenn Sie privat krankenversichert sein sollten, dürfte die Auslandsreisekrankenversicherung interessant für Sie sein: Gegen einen kleinen Versicherungsbeitrag schonen Sie Ihre Krankenversicherung und erhalten sich so die Möglichkeit auf eine lukrative Beitragsrückerstattung.
4. Auf Nummer Sicher gehen – die Rechtsschutzversicherung
Aus jedem Unfall können rechtliche Auseinandersetzungen resultieren, die vor allem bei den hohen Streitwerten, die mit Personenschäden verbunden sind, auch erhebliche Kosten verursachen. Um in jeder Frage sicher durch den Skiurlaub zu gehen, empfiehlt sich daher eine Rechtsschutzversicherung, die die Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare, aber auch Vergütungen für Zeugen oder Sachverständige übernimmt.
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