Der Fall: Ein baptistisches Ehepaar wollte verhindern, dass die eigenen Kinder an einem Theaterstück zur Vorbeugung sexuellen Missbrauchs teilnehmen. Die Kinder blieben also während der Schulveranstaltung Zuhause. Dies blieb allerdings nicht ungestraft: An die Eltern wurde ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro verhängt. Gegen diese Strafe klagten die Eltern vergebens in allen Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht.
Die Eltern argumentierten, dass der Zwang, die Kinder müssten am Sexualkundeunterricht und verwandten Veranstaltungen teilnehmen, gegen ihre Erziehungs- und Religionsfreiheit, gegen ihre Grundrechte, verstoße.
Das Urteil: Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Klage der Eltern mit dem Beschluss vom 21.07.2009 ab (Aktenzeichen 1 BvR 1358/09). Die Begründung lautete, dass die Glaubens- und Erziehungsfreiheit der Eltern durch den Erziehungsauftrag des Staates eingeschränkt werden könne. Hierbei müsse der Staat allerdings Toleranz und Neutralität gegenüber der Elternansicht walten lassen, was bei der Theateraufführung geschehen wäre.
Zudem, erklärten die Richter, sei die Aufgabe der Schule nicht nur die Wissensvermittlung, sondern auch das Kennenlernen und Umgehen mit anderen Denkweisen.
Sexualkundeunterricht – Fazit: Der Beschluss zeigt, dass auch der Staat einen Bildungs- und Erziehungsauftrag verfolgt und großen Einfluss auf den Lehrplan nehmen kann. Die Eltern mussten am Ende das Bußgeld bezahlen und ihre Kinder am Sexualkundeunterricht teilnehmen lassen.
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