Vereinsheim vermieten: Darauf achtet Ihr Finanzamt
Zur Aufbesserung Ihrer Einnahmesituation können Sie in Ihrem Verein auch eigene Räumlichkeiten vermieten. Insbesondere im Sport werden z.B. in Vereinsgaststätten oder Theatern die Bewirtung der Besucher durch fremde „Service-Betriebe“ unterhalten. Aber Achtung: Die Finanzämter prüfen sehr genau, ob Sie dabei auch die steuerrechtlichen Vorschriften einhalten.