Schweinegrippe im Urlaub: Kostenübernahme nur mit Reiserücktrittsversicherung

Wie jetzt bekannt gegeben wurde, kann die Erkrankung mit einer Schweinegrippe ein großes Loch in die Urlaubskasse reißen. Erkrankte werden oft genug auch in einem Hotelzimmer in Quarantäne geschickt. Schließlich werden die Kosten nur übernommen, wenn vorher eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen wurde.

Pünktliche Heimreise durch Erkrankung an Schweinegrippe nicht möglich? Bei einer Erkrankung an Schweinegrippe im Urlaubsort kann es geschehen, dass Urlaubsgäste nicht pünktlich nach Hause reisen können. Dies kann schon dadurch geschehen, weil Erkrankte mit weniger schweren Symptomen im Hotelzimmer in Quarantäne genommen werden. Wenn sich nun die Reise verlängert, so bleiben die Kosten an den Urlaubern hängen.

Ärztliche Verlängerung des Urlaubes bei Schweinegrippe? 
Selbst in dem Fall, wenn die Verlängerung des Urlaubes auf ärztliche Anordnung erfolgt, werden keine Kosten übernommen. Wurde jedoch eine Reiserücktrittsversicherung extra abgeschlossen, dann werden die Kosten gedeckt sein.

Schweinegrippe im Urlaub und ein Aufenthalt im Krankenhaus
Es ist niemand zu wünschen, einen Teil des Urlaubes im Krankenhaus zu verbringen. Sollte jedoch eine Erkrankung mit Schweinegrippe eingetreten sein, und es ist ein Aufenthalt im Krankenhaus erforderlich, dann greift der abgeschlossene Auslandskrankenschutz. Grundsätzlich werden im Rahmen dieser Reiserücktrittsversicherung die Arzt- und Medikamentenkosten getragen. Ebenfalls ist die Behandlung Krankenhäuser ein fester Bestandteil dieser Versicherung.

Veröffentlicht wurde dies im Rahmen einer Pressemitteilung durch den ADAC.