Schwarzgeld: Worauf Steuerfahnder besonders achten

Der Steuerfahnder hat auf 200 DIN-A4-Seiten detailliert niedergeschrieben, wie seine Kollegen in Geldinstituten nach Schwarzgeld suchen sollen. Das Papier – in Amtsdeutsch zentrale Fahndungsnachrichten (ZFN) genannt – gilt als streng geheim.

Trotzdem sickern immer wieder Einzelheiten durch. Das neue Spiel der Steuerfahndung: Schiffe versenken – die Steuerbehörde schießt die Banken nach Planquadraten ab. Börnemeier, Chef des Referats für Steuerstrafrecht und Steuerfahndung der Oberfinanzdirektion Münster, liefert das Handwerkszeug dazu. Für seine Kollegen in den 21 Oberfinanzdirektionen hat er die Erkenntnisse, die seit dem Schlag gegen die Dresdner Bank, die Westfalen Bank, die Migros Bank und die Trierer Sparkasse gewonnen wurden, zu Papier gebracht. Danach sollen Steuerfahnder bei Bankbesuchen immer ins Auge fassen:

Kredit-Unterlagen

Die Kredit- und Handakten der Banken sind ergiebige Quellen. Darin sind Details meist penibel aufgezeichnet. Jeder Steuerfahnder muss sich der Fleißarbeit unterziehen, die Kontonummern, Bankverbindungen, Namen und Geschäftsverbindungen zu überprüfen. Aufschlussreiche Querverbindungen sind meist im Bankcomputer gespeichert.

Hintergrund: Bei einem Kreditgespräch muss der Bankkunde in aller Regel seine
Vermögensverhältnisse offenlegen. Die Frage nach Sicherheiten bringt nicht nur
bestehende Konten und Depots bei anderen Kreditinstituten sowie bestehende
Lebensversicherungs- und Bausparverträge an den Tag.

Der Kreditsachbearbeiter registriert in seiner Gesprächsnotiz ebenso
Anlagen in Gold, Schmuck, Sammlungen und Kunstgegenstände. Solche
Aufzeichnungen sichern ihn nämlich bei einer bankinternen Revision ab.
Legen Sie daher Ihre Worte bei Bankgesuchen auf die Goldwaage.

Darauf achten Fahnder besonders

  • Girokonten, Festgeld-, Spar-, Darlehens-, Hypotheken-, Kredit- und Abrechnungskonten für Wertpapiere
  • Bankinterne Konten (Sammel-, Unter-, Vorläufer- oder Zwischenkonten)
  • Zinsabschlagsteuerkonten
  • Kreditakten (z. B. Kreditanträge, -beschlüsse, Gesprächsnotizen, bankinterne Vermerke, eingeholte Auskünfte, Vermögensaufstellung, verpfändete Vermögen, Sicherheiten)
  • Schriftverkehr mit Kunden
  • eingereichte Unterlagen des Kunden
  • Gegenstände in Schließfächern, Miet- oder Sammeldepots
  • Unterlagen über Tafel- und Devisengeschäfte
  • Anlagen und Depotkonten
  • Auslandszahlungsverkehr
  • Akten über Vermögensanlagen und -beratung