Schutzimpfung: Wichtige Vorsorgemaßnahme für ältere Menschen kostenlos

Jährlich sterben weit mehr Menschen an den Folgen einer Grippe und Lungenentzündung als bei Verkehrsunfällen. In den meisten Fällen sind die Betroffenen älter als 60 Jahre. Deshalb empfiehlt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e. V. (BAGSO) allen älteren Menschen, sich jetzt mittels einer so genannten Schutzimpfung gegen Grippe und durch Pneumokokken bedingte Lungenentzündung impfen zu lassen. Das Schöne dabei: Für Menschen, die älter sind als 60 Jahre, ist eine solche Schutzimpfung kostenlos.

Schutzimpfung ist für ältere Menschen kostenlos
Vorsicht ist besser als Nachsicht! Die fehlende Aufklärung hinsichtlich der Schwere des Verlaufs einer Grippe führt oft dazu, dass sich Heimbewohner gegen eine Schutzimpfung entscheiden. Zudem bestehen Ängste in Bezug auf die Nebenwirkungen der Schutzimpfung.

Für Heimbewohner sind die genannten Impfungen aber besonders wichtig. Denn viele Heimbewohner haben verschiedene Krankheitsbilder gleichzeitig und dadurch ein geschwächtes Immunsystem.

Klären Sie Bewohner auf
Aktuelle Studien zeigen, dass die aktuellen Impfraten gegen diese beiden Infektionskrankheiten bei Älteren viel zu niedrig sind. Bauen Sie als Heimleiter/in oder Verwandter eventuelle Angst-Barrieren gegenüber einer Schutzimpfung durch Aufklärungsarbeit ab und motivieren Sie die älteren Menschen, sich impfen zu lassen. Fragen Sie z.B. in Ihrer Apotheke nach, ob sie an den Impfberatungswochen der BAGSO teilnimmt.

Hinweis: Die Kosten einer Schutzimpfung werden bei über 60-Jährigen immer von der Krankenkasse übernommen.

Kommen Hüftprotektoren ins Hilfsmittelverzeichnis?
Obwohl die schützende Wirkung gegen Oberschenkelhalsbrüche schon lange nachgewiesen ist, übernehmen nur einzelne Krankenkassen die Kosten für Hüftprotektoren. Oft wird die Kostenübernahme mit der Begründung verweigert, dass Hüftprotektoren nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind. Das Landessozialgericht (LSG) NRW hat bereits am 31.05.2007 entschieden, dass die Hüftprotektoren „Safehip Kompakt" und „Safehip Top" in das Hilfsmittelverzeichnis der Spitzenverbände der Krankenkassen aufgenommen werden sollen (LSG NRW, Az.: L 16 (5,2) KR 70/00).

Hinweis: In der 3. Instanz wurde jetzt das Bundessozialgericht (BSG) angerufen, das die Frage derzeit unter dem Aktenzeichen B 3 KR 11/07 R. bearbeitet.