Schneefreier Winterurlaub – wann liegt ein Reisemangel vor?

Im Winter, der allenfalls feucht, meistens trocken, etwas zu warm und vor allem völlig ohne Schnee ist, wird der ersehnte Skiurlaub häufig "ein Schlag ins Wasser." Vor Ort denkt da mancher ans Abreisen und an Rückforderungen, aber Vorsicht: Sie haben damit nur Erfolgsaussichten, wenn ein Reisemangel tatsächlich vorliegt.

Der Reisemangel

Bei einer Reise liegt dann ein Reisemangel vor, wenn die Reiseleistung nicht wie beschrieben erbracht wird oder auch, wenn die Reise Fehler aufweist, die das Erreichen des vertraglichen Zwecks oder des gewöhnlichen Zwecks verhindern oder vermindern (§ 651 c BGB). Das bedeutet, dass Sie insbesondere von einem Reisemangel sprechen können, wenn Sie im Reisekatalog, oder im Vertrag eine „Schneegarantie“ erhalten.

Im Regelfall erhalten Sie eine solche „Schneegarantie“ nicht. Zwar haftet der Reiseveranstalter/Ihr Vertragspartner verschuldensunabhängig für mangelhafte zugesicherte oder erwartbare Eigenschaften, daraus sollten Sie jedoch keinen Anspruch gegen ihn herleiten.

Sie dürfen nur Sicherheit, Bequemlichkeit und Erholung erwarten. „Schlechtes“ Wetter begründet keinen grundsätzlichen Anspruch wegen eines Reisemangels (Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt AZ 10 C 201/96), sofern der Vertragspartner vertraglich nichts anderes zugesichert hat.

Zugesicherte Eigenschaften führen zum Reisemangel

Sind aber beispielsweise im Reisepreis die Kosten für einen Skikurs enthalten, an dem Sie teilnehmen wollten, und entfällt dieser Skikurs mangels Schnee, so können Sie Anspruch auf eine Minderung des Preises haben – erst recht, wenn die Reise als Skikurs mit Übernachtungen angelegt war.

Bezugspunkt ist jeweils die vertraglich zugesicherte Leistung „Skikurs“ und nicht der Schnee. Die „Frankfurter Tabelle“ listet entsprechende Minderungssätze auf, eine ähnliche Tabelle des ADAC verweist zusätzlich auf einschlägige Urteile.

Dass es Ihnen aber wegen fehlenden Schnees an Sicherheit, Bequemlichkeit und Erholung gefehlt hat, ist in der Regel strittig und es ist oft wenig fruchtbar, sich darauf zu berufen. Ist das Gelingen Ihres Urlaubs von Schnee abhängig, so sollten Sie vorher die Wetterberichte der Region, in die Sie fahren wollen, verfolgen.

Rufen Sie zusätzlich einige Tage vor Ihrer Anreise in der örtlichen Touristeninformation an, wenn Sie dennoch zweifeln, ob Sie Skifahren können. Man wird Ihnen mitteilen, ob Pisten freigegeben sind und wenn ja welche, oder wann sie eröffnet werden.

Anhand dieser Informationen können Sie abschätzen, ob sich eine Fahrt ins Zielgebiet lohnt. Die meisten Reiseveranstalter oder Unterkünfte verringern die Erstattung des Reisepreises umso mehr, je kurzfristiger Sie absagen. Daher müssen Sie dann mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen.

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