Das 1 x 1 der Schmerzbehandlung
So sollten Sie zum einen dafür sorgen, dass Ihre Pflegekräfte ihre Beobachtungen vor und nach der Schmerzbehandlung ausführlich dokumentieren. Zum anderen müssen sie sich aber auch das theoretische Wissen aneignen, wie welche Medikamente wirken.
Setzen Sie Maßstäbe bei der medikamentösen Behandlung
Die im Expertenstandard „Schmerzmanagement in der Pflege“ geforderten Anforderungen an das Pflegepersonal sind eindeutig. Diese können Sie dem folgenden Ausschnitt entnehmen:
Struktur
|
Prozess
|
Ergebnis
|
S2a – Die Pflegefachkraft verfügt über das erforderliche Wissen zur medikamentösen Schmerzbehandlung.
S2b – Die Einrichtung verfügt über interprofessionell geltende Verfahrensregelungen zur medikamentösen Schmerzbehandlung.
|
P2 – Die Pflegekraft setzt spätestens bei einer Schmerzintensität von mehr als 3/10 analog der Numerischen Rangskala (NRS) die geltende Verfahrensregelung um oder holt eine ärztliche Anordnung zur Einleitung oder Anpassung der Schmerzbehandlung ein und setzt diesen Plan um.
|
E2 Der Patient/Betroffene ist schmerzfrei bzw. hat Schmerzen von nicht mehr als 3/10 analog der Numerischen Rangskala (NRS).
|
Bildnachweis: Farknot Architect / stock.adobe.com