Schmerzbehandlung in der Pflege

Beachten Sie auch in der Pflege das Einmaleins der Schmerzbehandlung. Auch wenn Sie vielleicht sagen: „Moment mal, Schmerzbehandlung ist doch wohl Sache des behandelnden Arztes.“ Ja, Sie haben natürlich recht. Anordnung und Dosierung der Medikamente sind eindeutig Aufgabe des Arztes. Die Auswirkungen der Medikamenteneinnahme und eventuelle Nebenwirkungen zu beobachten, ist eindeutig eine hochqualifizierte pflegerische Aufgabe für Ihre Pflegekräfte.

Das 1 x 1 der Schmerzbehandlung

So sollten Sie zum einen dafür sorgen, dass Ihre Pflegekräfte ihre Beobachtungen vor und nach der Schmerzbehandlung ausführlich dokumentieren. Zum anderen müssen sie sich aber auch das theoretische Wissen aneignen, wie welche Medikamente wirken.

Setzen Sie Maßstäbe bei der medikamentösen Behandlung

Die im Expertenstandard „Schmerzmanagement in der Pflege“ geforderten Anforderungen an das Pflegepersonal sind eindeutig. Diese können Sie dem folgenden Ausschnitt entnehmen:

Struktur
Prozess
Ergebnis
 
S2a – Die Pflegefachkraft verfügt über das erforderliche Wissen zur medikamentösen Schmerzbehandlung.
S2b – Die Einrichtung verfügt über interprofessionell geltende Verfahrensregelungen zur medikamentösen Schmerzbehandlung.
 
P2 – Die Pflegekraft setzt spätestens bei einer Schmerzintensität von mehr als 3/10 analog der Numerischen Rangskala (NRS) die geltende Verfahrensregelung um oder holt eine ärztliche Anordnung zur Einleitung oder Anpassung der Schmerzbehandlung ein und setzt diesen Plan um.
  • überprüft bei Neueinstellung bzw. Anpassung der Medikation den Behandlungserfolg in den Zeitabständen, die dem eingesetzten Analgesieverfahren entsprechen,
  • sorgt dafür, dass bei zu erwartenden Schmerzen präventiv ein adäquates Analgesieverfahren erfolgt.
E2 Der Patient/Betroffene ist schmerzfrei bzw. hat Schmerzen von nicht mehr als 3/10 analog der Numerischen Rangskala (NRS).

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