Schlüssel nicht in einen ungesicherten Außenbriefkasten werfen
In vergleichbaren Fällen müssen Sie damit rechnen, dass man Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorwirft. Das folgt aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg. Außenbriefkästen sind diebstahlgefährdet. Wer das ignoriert, verletzt seine Sorgfaltspflichten. Er verliert den Anspruch gegen seine Versicherung. Nur bei Einwurf in Innenbriefkästen muss die Versicherung bei Diebstahl zahlen (Az. 8 U 182/04).
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