Den Alltag normalisieren
Gewährleisten Sie weiterhin so viel Normalität wie möglich. Wer kümmert sich um die Hausaufgaben? Wer ist zuständig, wenn ein Wandertag oder ein Schulausflug ansteht? Wer besucht die Elternsprechstunde? Das Kind braucht die Gewissheit, dass die Schule trotz der Veränderungen im häuslichen Umfeld seine Bedeutung behält.
Der Schule die rechtlichen Entscheidungen mitteilen
Teilen Sie Veränderungen der Schule baldmöglichst mit, die den Rechtsstatus betreffen. Zunächst bleibt das Sorgerecht bei beiden Elternteilen. Dem Klassenlehrer und im Sekretariat muss bekannt sein, wer die Alltagsentscheidungen für das Kind trifft. Entscheidungen, die sich auf den Schulalltag beziehen, trifft derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt.
Hingegen müssen weitreichendere Entscheidungen von beiden Elternteilen getroffen werden, z. B. die eintägige Befreiung vom Unterricht wegen eines Familienfestes. Wird im Rahmen der Scheidung das Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen, hat der andere Elternteil ohne Einwilligung des Sorgeberechtigten kein Anrecht mehr auf Informationen durch die Schule.
Schule bleibt neutral
Versuchen Sie nicht, durch Ihre Aussagen den Lehrer auf Ihre Seite zu ziehen. Mit der Einmischung in die Privatangelegenheiten einer Familie würde sich der Lehrer auf gefährliches Glatteis begeben. Sicher wird er Verständnis für Ihre Schilderungen zeigen. Doch wird er das Gespräch rasch auf das Wohlbefinden des Kindes und die Schule richten.
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