Schaden während der Silvesterparty: Klären Sie die Haftung!

Auf der Silvesterparty ging es heiß her und Ihnen ist ein Glas Rotwein auf den Teppich der Gastgeber gefallen oder Ihnen hat jemand das gute Sofa mit einem Brandfleck ruiniert? Wer kommt für den Schaden auf und wie gehen Sie idealerweise vor?

Haben Sie Silvester auf einer tollen Party verbracht? Es wurde sicherlich ausgelassen gefeiert und getanzt. Und da war es auch schon passiert! Ein Glas Rotwein ist auf den schönen hellen Teppich der Gastgeber gefallen. Der Schaden ist groß, denn der Teppich war neu und das Glas Rotwein randvoll…

Obwohl schnell eingegriffen und der Boden notdürftig mit einem Tuch gereinigt wurde, ist der Teppich ruiniert. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte nun schnell die Haftung für den Schaden geklärt werden!

Schaden während der Silvesterparty und Haftung
Wer haftet also nun für den Schaden? Der Gastgeber, der den Rotwein überhaupt ausgeschenkt hat? Oder trifft doch den Gast die Haftung, der aus Versehen das Glas umgestoßen hat? Oft wird irrtümlich angenommen, dass der fahrlässig handelnde Gast nicht für den von ihm angerichteten Schaden haften muss. Hierbei handelt es sich jedoch um einen Irrtum!

Natürlich haftet jeder auch für einen Schaden, der nur aus Versehen eingetreten ist! Allein für die eigene Haftung ist es egal, ob etwas absichtlich oder nur rein zufällig beschädigt wurde. Es gilt also: Der Schädiger haftet für den von ihm angerichteten Schaden.

Schaden und Haftpflichtversicherung
Idealerweise hat der Schädiger eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Dann sollte er den Schaden umgehend bei seiner Haftpflichtversicherung melden. Diese reguliert den Schaden des Gegners entsprechend der vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Nun erst ist es wichtig, ob der Gast den Schaden während der Silvesterparty nur aus Versehen oder doch willentlich herbeigeführt hat. Grundsätzlich übernimmt die Haftpflichtversicherung des Schädigers erst einmal die Schadenregulierung. Stellen Sie sich nun aber vor, der Schädiger hat den Schaden willentlich herbeigeführt, weil er sich zum Beispiel mit dem Gastgeber gestritten hat.

Die Haftpflichtversicherung des Schädigers reguliert den Schaden gegenüber dem Gastgeber. Nun flattert dem Schädiger ein Brief seiner Haftpflichtversicherung ins Haus. Diese fordert den an den Geschädigten ausgezahlten Betrag im Wege des Regresses vom haftpflichtversicherten Schädiger zurück!

Tatsächlich muss der Schädiger im Falle einer willentlichen Schadensherbeiführung den Schaden, der während der Silvesterparty entstand, an seine eigene Haftpflichtversicherung erstatten. Die Haftpflichtversicherung versichert schließlich nur Haftpflichtfälle, die fahrlässig, nicht aber vorsätzlich begangen wurden!

Machen Sie sich also keine Sorgen, wenn Sie eine Silvesterparty besuchen und aus Versehen ein Glas Rotwein auf dem neuen Teppich der Gastgeber verschütten. Mit dem Wissen von der richtigen Vorgehensweise bei der Schadenregulierung können Sie die Party unbeschwert genießen!