Das Fatale: Die auf die Sachspende fällige Umsatzsteuer bestimmt sich nicht etwa nach dem Buchwert (also dem jetzigen Restwert), sondern nach dem Einkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten für das Wirtschaftsgut. Gibt es keinen Einkaufspreis (z.B. bei im Unternehmen selbst produzierten Gegenständen, die jetzt gespendet werden), werden die Selbstkosten angesetzt. Die Umsatzsteuer auf die "Eigenverbrauchslieferung" (= die jetzige Spende) aber führt zu einer nicht abziehbaren Betriebsgröße.
Das heißt: Die Umsatzsteuer müsste in der Einnahme-Überschuss-Rechnung als Gewinn angesetzt werden. Spenden können allerdings erhöhend berücksichtigt werden. Die Spende ist bei Vorlage der Spendenbescheinigung im Rahmen der Höchstbeträge bei der Einkommenssteuer und der Gewerbesteuer abziehbar.
Tipp: Aufgrund der fälligen Umsatzsteuer sind Sachspenden steuerlich meist die schlechtere Wahl. Entweder sollte besser eine Geldspende erfolgen oder die abgeschriebenen Gegenstände werden ohne Spendenquittung verschenkt.