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Sachbezüge und Geldvorteile – Neue Regelungen für das Jahr 2022

Sachbezüge und Geldvorteile - Neue Regelungen für das Jahr 2022

Sachbezüge und Geldvorteile – Neue Regelungen für das Jahr 2022

Es zählt zu einer netten Geste, jemand anderen mit kleinen Aufmerksamkeiten zu überraschen. Dadurch schafft man es, das Vertrauen zu stärken und erzeugt gleichzeitig auch Reziprozität.

Es hat sich zudem gezeigt, dass Menschen durch kleine Geschenke langfristig besser motiviert werden. Mitarbeiter sind demnach weniger an finanzielle Sonderleistungen interessiert, als an kleinen wertschätzenden Überraschungen. 

Für Mitarbeitergeschenke gibt es im neuen Jahr 2022 einige Regelungen, die vor dem Kauf zur Kenntnis genommen werden sollten.

Die Freigrenze steigt für Mitarbeitergeschenke

Während im Jahr 2021 der Steuerfreibetrag für Geschenke an Mitarbeiter noch bei 44 Euro lag, wurde dieser im darauffolgenden Jahr um 6 Euro erhöht. Unternehmen dürfen demnach ihren Mitarbeitern Geschenke bis zu einem Wert von 50 Euro zukommen lassen, ohne dass dies versteuert werden muss. Von dieser Regelungen sind auch die Sozialsteuerungspflicht sowie jede andere Steuerpflicht betroffen. 

Mitarbeitergeschenke: Steuerlicher Vorteil

Für Geschenke an Mitarbeiter gilt: Sie sind aus steuerrechtlicher Sicht für beide, den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber, von Vorteil. Mitarbeiter genießen somit mehr Netto vom Brutto, ohne ihre Geschenke versteuern zu müssen.

Unternehmen, die sich dieser Regelung bewusst sind, können ihren Mitarbeitern Geschenke bis zu einem Wert von 600 Euro im Jahr überreichen. Dabei müssen sie auch keine Steuern zahlen. 

Sofern der Betrag allerdings über der Steuerfreigrenze liegt, müssen die steuerrechtliche Regelungen in Betracht gezogen werden. 

Auch gilt: Es darf sich bei den Geschenken nur um Sachbezüge handeln.

Was zählt als Sachbezug?

Geschenke gelten dann als Sachbezug, wenn sie nicht als Geldvorteil genutzt werden können. Arbeitnehmer erhalten demnach Geschenke in Form einer Sache und nicht eines Geldwertes.

Beispielsweise gilt ein Präsentkorb als ein Sachbezug, da der Beschenkte dadurch keinen Geldvorteil erhält. 

Bei einer Lohnerhöhung auf der anderen Seite handelt es sich nicht um einen Sachbezug. Auch dann, wenn der Wert unter der Freigrenze von 50 Euro liegt. 

Somit ist festzuhalten: Aus juristischer Perspektive gilt ein Geldvorteil als ein Geldersatz und diesen muss man verteuern.

Zählen Gutscheine als Sachbezug?

Im Jahr 2022 müssen in Bezug auf Geschenkkarten einige Neuerungen zur Kenntnis genommen werden. Diese gelten nicht im Allgemeinen als Sachbezug. 

Gutscheine zählen als Geldersatz (und nicht als Sachbezug), wenn

  • sie eine eigene IBAN besitzen
  • es möglich ist, daraus Bargeld zu erhalten
  • sie für Überweisungen wie Paypal genutzt werden können
  • sie in die eine andere Währung umgetauscht werden können

Gutscheine als Sachbezug wirksam machen

Im Jahr 2022 zählen Gutscheine nur dann als Sachbezug, wenn sie für Waren oder Dienstleistungen genutzt werden können.

Zusammengefasst gelten Gutscheine als Sachwert, die

  • sich auf einige wenige Läden beschränken, wie eine Einzelhandelskette
  • sich auf wenige Produkte limitieren, beispielsweise ein Besuch in ein Museum
  • als Instrument sozialen Zweckes dienen, wie etwa eine Essensmarke

Fazit: Mitarbeitergeschenke im Jahr 2022

Für Mitarbeiter und Arbeitgeber gab es einige positive Neuerungen. Darunter zählt das Anheben der Steuerfreigrenze für Mitarbeitergeschenke auf 50 Euro.

Dies gilt allerdings ausschließlich für Sachbezüge. 

Daher muss darauf geachtet werden, dass der Mitarbeiter keinen Geldvorteil aus dem Geschenk ziehen kann oder diesen mehrfach nutzen kann.

Demnach ist es empfohlen, dass sich Unternehmen auf wenige Produkte bzw. Arten an Geschenken beschränken. Dazu zählen der Präsentkorb, Wein oder Sekt.

Weiterhin gilt: Sofern es sich um ein persönliches Anliegen handelt, können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Freude bereiten, ohne diese zu versteuern. 

Auch gilt: Sofern es sich bei der Beschenkung um ein persönliches Anliegen handelt, darf dies weiterhin steuerfrei geschenkt werden. Beispielsweise zählen Ereignisse wie eine Hochzeit oder ein Geburtstag als solche Anlässe.

Die Grenze liegt hierbei bei 60 Euro.

Bildnachweis: Kotchapan / stock.adobe.com

Quelle Infografik: https://www.source-werbeartikel.com

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