Riester-Rente nach dem Tod
Bei Riester-Verträgen in Form einer Rentenversicherung ist Vererben nicht möglich. Meist wird dann aber eine Rentengarantiezeit vereinbart, in der Regel fünf bis zehn Jahre. In dieser Frist fließt die Rente an die Erben. Stirbt der Versicherte vor Rentenbeginn, spielt der Vertragstyp keine Rolle.
Dann kann der Ehepartner das Kapital in seinen eigenen Altersvorsorgevertrag übernehmen oder in eine Rente umwandeln. Er kann es sich auch auszahlen lassen, muss dann aber die staatlichen Zuschüsse zurückgeben.
Heute nicht privat für das Alter vorzusorgen ist sträflicher Leichtsinn. Denn die Rente mit 67, die steigende Steuerlast auf das Alterseinkommen und die bevorstehenden Nullrunden bei der Rente werden dafür sorgen, dass die gesetzliche Rente in 10 oder 20 Jahren nur noch ein Fundament für das Einkommen im Alter sein kann. Das Haus darauf müssen Sie selbst bauen. Machen Sie die Vorsorge jetzt zu Ihrem Thema!
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