Praxistipps Rente

Rentner, die private Vorsorge betrieben haben, werden ab 2005 bestraft.

Auch Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalvermögen fallen ins Gewicht. Diese erhöhen über die Progression den persönlichen Einkommensteuersatz. Rund 2 Mio. bisher steuerpflichtiger Rentner müssen deutlich mehr zahlen. Etwa 1,3 Mio. Rentner geraten erstmals in den steuerpflichtigen Bereich.

Rentner, die private Vorsorge betrieben haben, werden ab 2005 bestraft.

Auch die Entlastung heutiger Beitragszahler fällt bei nachgelagerter Besteuerung zunächst mager aus. Bestimmte Aufwendungen für die Altersvorsorge sind jedoch ab dem Jahr 2005 als Sonderausgaben abziehbar. Und zwar Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu berufsständischen Versorgungswerken.

Auf jährlich 20.000 € soll der Sonderausgabenabzug bis 2025 durch stufenweise Erhöhung steigen. Auf Grund der langen Übergangsphase sind es 2005 jedoch nur 60% dieses Betrages, also maximal 12.000 €. Beansprucht werden kann der Sonderausgabenabzug auch für private Leibrentenversicherungen. Indes:

Diese dürfen nicht vererbbar, übertragbar, beleihbar und veräußerbar sein. Sie erlöschen mit dem Tod. Auch die Möglichkeit, Leibrenten zu kapitalisieren, würde den Sonderausgabenabzug entfallen lassen. Der Anreiz, solche überreglementierten Produkte zu kaufen, ist damit nicht sonderlich groß. Zudem:

Der Steuerberaterverband rechnet damit, dass es in vielen Fällen zu einer Doppelbesteuerung kommt. Eine solche ist jedoch laut Bundesverfassungsgericht unzulässig. Das betrifft zunächst die Rentner. Deshalb kann es geboten sein, Einkommensteuerbescheiden ab 2005 zu widersprechen.

Als Selbstständige zahlen Sie die Beiträge zur Altersversorgung teils aus versteuertem Einkommen. Gehen Sie auch hier davon aus, dass diese Konstellation die Gerichte demnächst beschäftigen wird.

Der Autor: Dr. Erhard Liemen ist Chefredakteur des "Deutschen Wirtschaftsbriefs".

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