Rente klären: Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen läuft ab

Die DDR wirkt noch nach. Dies zeigt eine Pressemeldung der Deutschen Rentenversicherung. Danach sind über eine viertel Million Versichertenkonten noch nicht vollständig geklärt und die Versicherten verschenken bares Geld. Deshalb sollten Sie sich beeilen und alte Versicherungszeiten jetzt für die Rente klären.

Rentenversicherungszeiten sind zu klären
Viele wundern sich über das alljährliche Schreiben der Deutschen Rentenversicherung Bund mit den Angaben zum Versicherungsverlauf und zur Rentenhöhe. Dieses Schreiben sollte jedoch nicht achtlos im Papierkorb landen, sondern genau studiert werden. Denn diese geben Rückschluss auf die zu erwartende Rentenhöhe. Kommt Ihnen diese zu niedrig vor, so haben Sie die Möglichkeit, einen Versicherungsverlauf bei der Rentenversicherung anzufordern.

Der Versicherungsverlauf enthält alle rentenversicherungsrelevanten Daten zu Ihrer Person, so dass Sie genau sehen können, welche Zeiten sich positiv auf Ihre Rente auswirken. Fehlen hier Zeiten, so sollten Sie diese unbedingt klären, also ggf. Nachweise über das Arbeitsverhältnis in diesem Zeitraum nachreichen. Hierbei müssen oftmals die alten Arbeitgeber befragt werden.

Besonderheit: Fristablauf für Aufbewahrung von DDR-Lohnunterlagen
Diejenigen, die Versicherungszeiten in der ehemaligen DDR zurückgelegt haben, sollten ein besonderes Augenmerk auf den Versicherungsverlauf haben. Denn zum 31.12.2011 endet die Aufbewahrungspflicht für die Lohnunterlagen ehemaliger DDR-Unternehmen.

Betroffen sind die Geburtsjahrgänge 1946 bis 1974, die Beitragszeiten in der DDR zurückgelegt haben können. Oft fehlt der Nachweis der Zeiten bis zur Wiedervereinigung. Bei Fragen zu den Antragsverfahren können die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Bund genutzt werden.