Reiserücktrittsversicherung – stornieren Sie den Urlaub ohne Kosten

Wird eine schon gebuchte Urlaubsreise storniert, kann das teuer werden. Je nachdem, wie lange vor Urlaubsstart das der Fall ist, verlangt das Reisebüro bis zu 100 Prozent der Kosten. Wer ganz sicher gehen will, sollte eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Die Reiserücktrittsversicherung zahlt sämtliche Kosten unter bestimmten Voraussetzungen.

In folgenden Fällen greift die Reiserücktrittsversicherung und Ihr Geldbeutel wird entlastet:

  • Unerwartete schwere Erkrankung, Unfall oder Tod des Urlaubers oder eines nahen Angehörigen
  • Überraschende Schwangerschaft und Reiseverbot vom Arzt
  • Einbruch-Diebstahl oder Brand in der Wohnung des Urlaubers

Achten Sie jedoch darauf, dass alle Reiseteilnehmer (auch Kinder) in der Versicherungs-Police genannt sind. Wer Stornokosten bis zu 50 Prozent absichern will, zahlt beim Reisepreis von 750 Euro ca. 20 Euro für die Reiserücktrittsversicherung. Das Doppelte wird fällig, wenn Sie für alle Fälle auch Stornokosten bis zu 100 Prozent abdecken lassen möchten. Das ist besonders für Eltern kleiner Kinder oder Angehörigen von Schwerkranken zu empfehlen.

Umbuchungen bei Last-Minute-Reisen
Wer eine Last-Minute-Reise aus persönlichen Gründen doch nicht antreten kann, muss – wenn er Ersatz findet – keine finanziellen Nachteile fürchten. Handelt es sich um eine Reise, die sogar noch am Abflugtag gebucht werden kann, hat der Veranstalter bis zu diesem Zeitpunkt ohne Zusatzkosten auch Umbuchungen zu akzeptieren (AG Baden-Baden, Az. 6 C 53/94).

Stornokosten auch ohne Reiserücktrittsversicherung vermeiden
Wer sich hingegen nicht versichern lassen will, der kann wie folgt den Stornokosten entgehen: Finden Sie Ersatz-Reisende, die Ihre Reise übernehmen. Dann brauchen Sie nur noch eine – je nach Reisebüro verschieden hohe – Bearbeitungs-Gebühr zu zahlen. Geben Sie hierzu Kleinanzeige in der Tageszeitung (unter der Rubrik "Urlaub" oder "Verschiedenes") auf und gewähren Sie einen kleinen Preisnachlass. Es ist immer noch besser, einen kleinen Verlust zu machen, als alles aus eigener Tasche zahlen zu müssen.

Noch bis zum Reisebeginn kann der Urlauber bei einem Last-Minute-Trip eine Umbuchung auf Ersatzpersonen verlangen (AG Baden-Baden, Az. 6 C 53/94). Kennzeichnend für solche Reisen ist nämlich, dass sie innerhalb kürzester Fristen, oft noch am Abflughafen gebucht werden können. Daher kann der Veranstalter eine Umbuchung nicht mit dem Hinweis auf organisatorische Schwierigkeiten verweigern.