Reisereklamation: Wenn günstige Reisen oder Lastminute schief gehen

Die schönsten Wochen des Jahres sind für tausende von Urlaubern bereits angebrochen und enden für einige mit einer Reisereklamation. Manche Verbraucher bevorzugen einen Flug in den Urlaub, andere wiederum Busreisen. Doch was tun, wenn im Urlaub missliche Umstände Anlass zum Ärger geben?

Das Abenteuer Ferien kann – egal ob günstige Reisen, Pauschalreisen, Lastminute oder Single Reisen, ja sogar bei Kurzreisen – in einem wahren Desaster enden! Dabei ist es völlig egal, ob sie in die Türkei reisen oder in den Ferien lieber in die Touristenhochburg Mallorca reisen. Das Reiseziel ist dabei weniger maßgeblich; es kann schließlich jeden Urlauber treffen!

Tipps für eine Reisereklamation
Um eine spätere Reklamation bei Ihrem Reiseveranstalter erfolgreich auf den Weg zu bringen, beachten Sie bitte nachfolgende Tipps:

Formen und Fristen einer Reisereklamation

  • Spätestens bis zu einem Monat nach Rückkehr der Reise muss die Reklamation dem Reiseveranstalter angezeigt werden, vorzugsweise per Einschreiben.
  • Den Reklamationsanspruch verfassen Sie in gut leserlicher, schriftlicher Form (besser noch: per Schreibmaschine oder Computer) mit Angabe der Reisedaten, aufgelisteten Mängel (Zeugenangaben, Beweismittel) nebst ihrer Bankverbindung und nach Frankfurter Tabelle errechneten Reisepreisminderungsbetrages. Reiseveranstalter auffordern, den errechneten Betrag binnen einer Frist von zwei Wochen zu zahlen.
  • Zwei Jahre nach beendeter Reise tritt die Verjährung ein.
  • Die Verjährung wird nur durch eine Klage unterbrochen.
  • Reiseleiter Mängelliste vorlegen und unterschreiben lassen.
  • Reiseleiter zum sofortigen Abstellen der Mängel auffordern, notfalls auf Konsequenzen hinweisen (Klage, Anwalt, Verbraucherorganisation einschalten). Zeugen bei diesem Gespräch hinzuziehen! Gesprächsnotizen darüber machen.

Beweise für eine Reisereklamation

  • Fotos machen (Video, Cam, Fotoapparat).
  • Reisetagebuch anlegen und alles genau festhalten, kann später für den Anwalt nützliche Hinweise geben.
  • Zeugen suchen, deren Anschriften notieren oder wenn möglich, gleich ein Schriftstück mit Mängeln aufsetzen und Zeugen unterschreiben lassen, das sie die Mängel gesehen haben und diese bestätigen.  

Höhe der Entschädigungssummen bei einer Reisereklamation
Richter urteilen bei Klagen wegen Reisemängeln je nach Einzelfall unterschiedlich. Faktoren wie Art und Dauer der Mängel bilden hier sicherlich eine Berechnungsgrundlage.

Orientierungshilfe für Reisereklamationen
Orientieren kann sich der Verbraucher und Urlauber auf jeden Fall an der so genannten unverbindlichen "Frankfurter Tabelle“ für Pauschalreisen, die das Landgericht Frankfurt herausgegeben hat. Diese Liste wurde vom dortigen Gericht erstellt, weil es verhältnismäßig viele Rechtsfälle aus Reisemängeln im Gerichtsbezirk gab.

So kann es zum Beispiel für eine abweichende örtliche Lage (Strandentfernung) der Urlaubsunterkunft durchaus fünf bis zehn Prozent nachträgliche Ermäßigung geben. Waren unerwünschte Untermieter (Ungeziefer) zu Gast, dürfen Sie auf zehn bis 50 Prozent hoffen. Auch Lärm während der Ruhezeit kann ein Reiseminderungsgrund sein. Tritt dies in der Nacht auf, wird man zwischen zehn bis 40 Prozent im günstigsten Falle zurück erhalten. Bei einem Ausfall der Klimaanlage haben enttäuschte Urlauber zehn bis 20 Prozent Rückforderungsanspruch aus dem Reisepreis, je nach Jahreszeit. 

Der gute Rat
Vor dem Buchen Ihrer Reise sollten Sie jedoch das Prospekt aufmerksam durchlesen! Lassen Sie sich im Reisebüro gründlich beraten, damit Sie die gewünschten Urlaubsattribute auch wirklich buchen und Ihre Ferien unvergesslich werden. Möchten Sie vorab nachschauen, wie andere Urlauber ihr Hotel bewertet haben, gehen Sie zur Internetseite Hotelbewertung.