Reisepreisminderung: Mit diesem Musterbrief können Sie Ihr Geld zurückfordern

Wenn der Urlaub verpfuscht war, sollten Sie nach der Rückkehr schnellstmöglich Ihre Ansprüche auf Reisepreisminderung geltend machen. Dafür haben Sie in der Regel nur einen Monat Zeit. Hier finden Sie einen Musterbrief, mit dem Sie Geld zurückfordern und Ihre Reisepreisminderung geltend machen können.

Im Folgenden finden Sie einen Musterbrief, mit dem Sie eine Reisepreisminderung geltend machen können. Diesen können Sie einsetzen, wenn Ihr Urlaub Mängel aufgewiesen hat. Mängel können dabei beispielsweise aus fehlenden Dienstleistungen oder auch aus Mängeln in der Unterbringung bestehen.

Musterbrief für Ihre Reisepreisminderung

Adresse Reisender, Datum

Adresse Reiseveranstalter

Betreff: Kundennummer/Buchungsnummer

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
am
DATUM habe ich bei Ihnen eine Pauschalreise nach ORT gebucht. Der
Buchung lag Ihr Reisekatalog XYZ/Ihre Online-Reisebeschreibung auf der
Internetseite www.XYZ. de zu Grunde. Der Reisepreis belief sich auf
2.000 Euro (hier ein Beispielswert).

Leider beeinträchtigten dabei jedoch einige Mängel die Urlaubsfreude. Die Mängel
wurden am DATUM bei der Reiseleitung gerügt, eine Abhilfe fand aber
nicht statt/ erst nach X Tagen statt. Als Beweis für die Mängel, als
auch für die Mängel-Rüge sind Fotos, Dokumente sowie Zeugenaussagen
verfügbar. Die Mängel im Einzelnen belaufen sich auf:

  1. defekte Klimaanlage
  2. fehlender Meerblick
  3. schmutziger Strand

Unter Bezug auf die Frankfurter Tabelle, mache ich folgende Reisepreisminderung geltend:

  • zu 1.: 10%, an 7 von 7 Tagen, somit 200 Euro
  • zu 2.:   5%, an 7 von 7 Tagen, somit 100 Euro
  • zu 3.: 10%, an 4 von 7 Tagen, somit 115 Euro

Der Gesamtanspruch auf Reisepreisminderung beträgt somit 415 Euro.
Überweisen Sie bitte diesen Betrag bis DATUM (mindestens zwei Wochen
Frist) auf das folgende Konto:

Kontonummer, Bankleitzahl, Institut

Sollte bis zu dem genannten Termin kein Zahlungseingang erfolgen,
werde ich die Ansprüche auf Reisepreisminderung im Klageweg geltend
machen. Es bleibt ausdrücklich vorbehalten, in diesem Fall höhere
Minderungssätze, als die hier genannten Mindestsätze nach Frankfurter
Tabelle, geltend zu machen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Reise-Kunde

Lesen Sie dazu auch über Übersicht zu Reisemängeln und Reisepreisminderung.

Wenn der Reiseveranstalter Ihre Reisepreisminderung ablehnt…

Wenn
der Reiseveranstalter Ihre Reisepreisminderung abwiegelt und nichts oder
weniger erstatten will, sollten Sie sich klar sein, dass alles, was im
Reiseprospekt oder im Internet über die Reise geschrieben oder mit Fotos
abgebildet war, als zugesagte Eigenschaft der Reise gilt. Wenn solche
Eigenschaften fehlen, muss der Reiseveranstalter dafür einstehen.
Unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden an den Mängeln trifft oder
nicht.

Anhaltspunkte, wie viel Reisepreisminderung ein Mangel bedeutet,
liefert die "Frankfurter Tabelle." Sind dort Spannen genannt, müssen Sie
selbst die Schwere des Mangels abschätzen. Sie könnten z. B. den
untersten Wert nehmen und darauf verweisen, dass es bei einer Klage für
den Reiseveranstalter teurer kommen könnte.

Finden Sie einen Mangel
nicht in der Frankfurter Tabelle oder in der Rechtsprechung, können
Sie auch eine "angemessene Reisepreisminderung" fordern. Sie überlassen
es dann dem Reiseveranstalter, einen Wert zu nennen. Sie sollten aber
möglichst einen Mindestwert nennen, etwa "mindestens 5 Prozent."

Wenn Ihnen eine gütliche Einigung angeboten wird, sollten Sie
aufgeschlossen sein. Ein Gerichtsprozess ist nicht nur Nerven
aufreibend, er kann auch zu Ihren Ungunsten ausgehen. Vor allem dann,
wenn Sie nicht genug Beweise liefern können. Mitunter wird ein
Reise-Gutschein angeboten. Das kann man akzeptieren, muss man aber
nicht. Wenn Anspruch auf eine Reisepreisminderung besteht, so ist
dieser mit Geld zu erfüllen.